| Bildung
BILDUNG HEISST KOMPETENZ
Der stetige wirtschaftliche und technische Wandel sowie geänderte Gesellschaftsstrukturen führen zu einer weiteren Aufwertung der Qualifikation als Wettbewerbsfaktor. Bildung ist darüber hinaus aber auch eine entscheidende Voraussetzung für die aktive Teilnahme am politischen Geschehen.
Das Wissen um Zusammenhänge und kritisches Denken ermöglichen eigenbestimmte Entfaltung des einzelnen Menschen in der Gesellschaft. Die Vermittlung von Kompetenz für die beruflichen und privaten Lebensbereiche ihrer Mitglieder besitzt daher für die Gewerkschaft besonderen Stellenwert.
Die Gewerkschaft unterstützt die direkt berufsbezogenen Fortbildungen ihrer Mitglieder durch die Auszahlung eines Bildungsförderungsbeitrags. Die Höhe der Förderung wird über die Dauer der Fortbildung bestimmt.
BILDUNGSFÖRDERUNGSBEITRAG (BFB)
1. Wer hat Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag?2. Wie hoch ist die Förderung?3. Wie oft pro Jahr kann ich einreichen?4. Wie lange muss ich GÖD - Mitglied sein, um einreichen zu können?5. Kann ich auch rückwirkend einreichen?6. Ich besuche ein Pädagogische Hochschule, eine Krankenpflegeschule oder mache eine Lehre.7. Formblatt| 1. Wer hat Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag? |
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Die GÖD will mit dem Bildungsförderungsbeitrag die berufliche Fortbildung der Mitglieder fördern. Aus diesem Grund besteht der Anspruch für den Bildungsförderungsbeitrag
- für alle abgeschlossenen Dienstprüfungen (keine Teilprüfungen)
- abgeschlossene Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen.
Kurse werden nur dann gefördert, wenn die Teilnahme auf Grund von Freiwilligkeit erfolgt. Kein Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag besteht daher für Kurse, die auf Grund eines Dienstauftrages besucht werden (z.B. Instruktionen, Einweisungen, interne Weiterbildungen, Dienstauftrag etc.). Auch der Besuch von Freizeit- und Hobbykursen begründet keinen Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag. Da für Pensionisten das Kriterium der Berufstätigkeit nicht vorliegt, diese aber aus der Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollen, können Kurse der Pensionisten unabhängig von deren Inhalt mit EUR 29,10 pro Jahr gefördert werden. zurück nach oben| 2. Wie hoch ist die Förderung? |
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 - EUR 29,10 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zu zwei Wochen,
- EUR 43,60 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen bis zu sechs Monaten (oder bis zu 30 ECTS)
- EUR 58,10 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten bis ein Jahr (oder bis zu 60 ECTS)
- EUR 72,70 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als einem Jahr bis zu drei Jahren (oder bis zu 180 ECTS)
- EUR 174,30 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als drei Jahren (oder über 180 ECTS).
Berechnung der Ausbildungs- bzw. Fortbildungsdauer:
Werden Aus- und Fortbildungskurse in Modulen oder in geblockter Form angeboten, wird für die Berechnung des Bildungsförderungsbeitrages die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt. Die zwischen den Modulen liegenden Zeiträume sind für das Ausmaß der Dauer nicht relevant. Dies betrifft z.B. Kurse bzw. Lehrgänge an Pädagogischen Akademien/Hochschulen, Pädagogischen Instituten, Fachhochschulen, Universitäten, Module für Dienstprüfungen und ähnliche Aus- und Fortbildungsangebote.
Für Kursabschlüsse, die nach der Norm des ECTS ( European Credit Transfer and Accumulation System, das ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ) bewertet werden, wird die Anzahl der Credits für die Staffelung der Dauer herangezogen. Das bedeutet, dass 60 Credits einem vollen akademischen Studienjahr und 30 Anrechnungspunkte der Studiendauer eines Semesters entsprechen. Wird die Ausbildung neben der beruflichen Tätigkeit absolviert, wird die Anzahl der erlangten Credits für den BFB doppelt gezählt.
Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungsdauer (z.B. die Prüfungen für den Computerführerschein, Berufsreifeprüfung,..) wird nicht die individuelle Lernzeit, sondern die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung der Staffelung herangezogen.zurück nach oben| 3. Wie oft pro Jahr kann ich einreichen? |
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Werden innerhalb eines Jahres mehrere kurz dauernde Kurse oder Ausbildungen abgeschlossen, wird für diese die jeweilige Förderung, aber nur bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 72,70, ausbezahlt. Ist die Fördergrenze von EUR 72,70 erreicht, können keine weiteren Anträge eingereicht werden. Wird innerhalb eines Jahres eine länger als drei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen, erhöht sich der Deckelungsbetrag für dieses eine Jahr auf € 174,30.zurück nach oben| 4. Wie lange muss ich GÖD - Mitglied sein, um einreichen zu können? |
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Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab einjähriger Dauer der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kursabschlusses oder der Prüfung und Erfüllung der Beitragswahrheit.zurück nach oben| 5. Kann ich auch rückwirkend einreichen? |
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Ja, Anträge können maximal bis zu einem Jahr nach Abschluss gestellt werden. Später einlangende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.zurück nach oben| 6. Ich besuche ein Pädagogische Hochschule, eine Krankenpflegeschule oder mache eine Lehre. |
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Die Ausbildungsdauer dieser Bereiche ist nicht gleichzusetzen mit dem Besuch von Kursen und Ausbildungen berufstätiger Mitglieder; dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die o.a. StudentInnen, SchülerInnen und Lehrlinge einen deutlich geringeren Mitgliedsbeitrag bezahlen. Der Bildungsförderungsbeitrag für StudentInnen der Pädagogischen Hochschulen, SchülerInnen von Krankenpflegeschulen und für Lehrlinge beträgt daher einheitlich € 43,60 für den jeweiligen Abschluss. zurück nach oben Wir ersuchen Sie, für das Ansuchen um Bildungsförderung unser speziell dafür entwickeltes Formblatt zu verwenden, weil dadurch eine schnellere und bessere Bearbeitung gewährleistet wird. Das Formblatt kann beim Bildungsreferat der GÖD angefordert werden. Auch die Landesvorstände senden Ihnen die Formulare gerne zu.
Und selbstverständlich können Sie es direkt hier downloaden: Bildungsförderungsbeitrag_Formblatt.doc (41.5 KB)
Das Formblatt für GÖD-Pensionisten erhalten Sie hier: Es kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden. Der Antrag kann bis max. 1 Jahr nach Kursabschluss gestellt werden
Bildungsförderungsbeitrag_Formblatt_Pensionisten.doc (38 KB)
BILDUNGSFAHRTEN UND BILDUNGSVERANSTALTUNGEN Die Bildungsförderung der GÖD erstreckt sich nicht nur auf Fortbildungskurse, sondern auch auf den Besuch von Bildungseinrichtungen (Ausstellungen, Museen,...) wenn sie im Rahmen von gewerkschaftlichen Bildungsfahrten durchgeführt werden.
Informationen darüber, welche Bildungsfahrten gefördert werden, erteilt der jeweilige Landesvorstand. Im Bereich Wien ist das Ansuchen an die zuständige Bundessektion zu richten. Für den Wiener Bereich gibt es auch ein Formblatt.
Download Formblatt: Antrag_auf_Zuschuss_Bildungsfahrten.pdf (44.4 KB) zurück nach oben |
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