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Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten unterzeichnet

Der Dachverband der Universitäten und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst haben am 5. Mai 2009 den Kollektivvertrag unterzeichnet. Damit besteht nach 6-jährigen Verhandlungen „grünes Licht“ für das Inkrafttreten am 1. Oktober 2009.

Der Kollektivvertrag gilt ausnahmslos für alle an den Universitäten Beschäftigten. Die grundlegende Neuerung ist die Abkehr vom Dienstrecht des Bundes. An dessen Stelle treten Arbeitsverhältnisse zu den Universitäten, auf die das Angestelltengesetz samt dem Kollektivvertrag anzuwenden ist. Dies führt zu einer neuen Kultur der Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der Arbeits- und Entgeltstandards an den Universitäten. Die Betriebsräte können in 22 Fällen durch Betriebsvereinbarung ergänzende Regelungen zum Kollektivvertrag schaffen, um auf die Situation an der jeweiligen Universität optimal eingehen zu können.

Die hervortretenden Errungenschaften des Kollektivvertrages sind:

- ein Bezahlungsniveau, das als „Mindestlohn“ attraktiv ist.
- eine sehr hohe Arbeitsplatzsicherheit sowie ein selektives und faires Karrieremodell in Richtung
eines leistungsabhängigen Aufstieges.
- eine Altersvorsorge in Gestalt einer Pensionskassenzusage.

Mit dem Kollektivvertrag hat die GÖD ein neues arbeitsrechtliches Regelwerk erreicht, das für die Menschen an den Universitäten viele Vorteile bringt.

Wien, 05.05.2009