GÖD: Verschiebung der Dienstrechts- und Besoldungsreform wird abgelehnt

      Für Sicherstellung der Qualität des Öffentlichen Dienstes ist Regierungsprogramm einzuhalten

      Der Feststellung des Innenpolitik-Ressortleiters der Salzburger Nachrichten, Andreas Koller, wonach die von Bundesministerin Heinisch-Hosek angekündigte Verschiebung der Besoldungsreform des Öffentlichen Dienstes ein Armutszeugnis sei, ist nichts hinzuzufügen.

      Um auch in Zukunft qualifiziertes Personal zu bekommen und die von der Bevölkerung zu Recht erwarteten Leistungen des Öffentlichen Dienstes zu erhalten, ist die im Regierungsprogramm vorgesehene Dienstrechts- und Besoldungsreform unabdingbar. Es braucht nicht nur punktuelle Maßnahmen im Lehrerbereich, es wird diese neue Struktur in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes benötigt wie beispielsweise in der Verwaltung und bei der Polizei.

      In diesem Zusammenhang erscheinen die kolportierten Beraterkosten von bis zu 300 Millionen Euro für eine Besoldungsreform höchst aufklärungsbedürftig. Die GÖD verlangt vielmehr, wie dies der Rechnungshof seit vielen Jahren empfiehlt, das vorhandene interne Know-how zu nutzen.

      Die Anerkennung des Bachelor-Abschlusses als erster akademischer Grad der Bologna-Struktur ist nur recht und billig. Die GÖD verlangt die besoldungsrechtliche Abgeltung, eine unterschiedliche Behandlung von Beamten und Vertragsbediensteten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Der Öffentliche Dienst hat hier auch seine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft wahrzunehmen. Die Signale aus dem Bundeskanzleramt für die Anerkennung des Bachelor-Abschlusses waren bisher nicht zufriedenstellend. Wir werden daher die positive Sichtweise von BM Heinisch-Hosek, dass es hier eine Lösung für alle Öffentlich Bediensteten geben wird, massiv einfordern.

      OTS-Aussendung 6.3.2011