01.12.2017

Anspruch auf Resturlaub nach Ende des Dienstverhältnisses

Nähert sich das Ende des Dienstverhältnisses sind oft viele Fragen offen. Eine davon bezieht sich zumeist auf nicht konsumierte Urlaubstage. Hat man nach der Kündigung noch Anspruch auf Resturlaub, wenn noch nicht alle Urlaubstage konsumiert wurden? Ihre GÖD hat die Antwort:

Der Anspruch auf Urlaub ist eine der größten Errungenschaften der Gewerkschaften und im Urlaubsgesetz geregelt. Darin ist festgelegt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich grundsätzlich das Recht auf Urlaubsabgeltung besitzen. Die Höhe des restlichen Urlaubsanspruches ist unter anderem von Ihrem Beschäftigungsende abhängig. Der Urlaubsverbrauch erfordert hierbei immer eine konkrete Vereinbarung in mündlicher oder schriftlicher Form zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Aus diesem Grund kann man auch im Falle einer Kündigung nicht zwingend veranlasst werden, den Resturlaub zu beanspruchen. Ebenso ist es nicht zulässig, Urlaubsanträge während der Kündigungsfrist rechtsmissbräuchlich abzulehnen.

Ein grundsätzliches Wegfallen der Urlaubstage nach Ende eines Dienstverhältnisses ist nicht möglich. Kommt es dementsprechend zu einem Wechsel des Arbeitsplatzes, muss Ihr bisheriger Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch auch abgelten. Dies fällt in den Bereich des Arbeitnehmerschutzes.

Verzichten Sie somit nicht auf ihren Resturlaub, der Ihnen gesetzlich zusteht!

Schlagworte

Arbeitswelt, Recht, Dienstrecht

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