29.11.2018

Familienbonus Plus. Eine deutliche Entlastung für die Familien

von Dr. Mag. Eckehard Quin

Für ein Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird, steht ab 1. Jänner 2019 auf Antrag der Familienbonus Plus zu. Er beträgt bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, für jeden Kalender­ monat 125 Euro (1.500 Euro pro Jahr), nach Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, für jeden Kalender­ monat 41,68 Euro (500,16 Euro pro Jahr). Zwischen (Ehe­)Partnern kann der Familienbo­ nus geteilt werden. Entweder bezieht ihn eine Person in voller Höhe, oder beide Personen beziehen je die Hälfte. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinder­ betreuungskosten bis zum zehnten Lebensjahr entfallen. Die dadurch erzielten Minderleistun­ gen betragen rund 300 Millionen Euro, der Fami­ lienbonus Plus bringt rund 1.500 Millionen pro Jahr. Insgesamt werden also jährlich 1,2 Milliar­ den Euro zusätzlich an Familien ausbezahlt. 

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Schlagworte

Dienstrecht, Frauen

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