Berufsrechtsschutzversicherung
Versichert sind alle Mitglieder der GÖD.
Umfang der Leistungen
- Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro, wenn man als ÖGB-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die man in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten hat, geltend macht.
Subsidiarität:
Bei Versicherungsleistung aus einer anderen Versicherung Leistungen nur dann, wenn
- die andere Versicherung leistet, aber
- die Leistung zur Schadensdeckung nicht ausreicht
Wann besteht Schutz/kein Schutz?
Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro, wenn man als ÖGB-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die man in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten hat, geltend macht.
Ausgenommen sind Schäden aus Vertragsverletzungen sowie Ansprüche gegen den/die DienstgeberIn.
Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung. Versicherungsschutz bei Anklage wegen Vorsatzdelikten besteht ausschließlich bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. Bei Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten und entsprechender Beitragsleistung, Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht sechs Monate Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle sechs Monate zugehörig behandelt.