31.08.2020

GÖD verhalf im Jahr 2019 tausenden Mitgliedern zu ihrem Recht!

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) konnte bereits große Erfolge für die Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst im Zuge diverser Verhandlungen im Dienst-, Pensions-, Kollektivvertrags- und Besoldungsrecht erwirken. Im Jahr 2019 langten in der Rechtsabteilung über 10.000 Schriftstücke ein, die bearbeitet und einer Erledigung zugeführt wurden. Neben vielen anderen Leistungen ist auch die Vielzahl der täglich erteilten telefonischen, schriftlichen und persönlichen Rechtsauskünfte. Insgesamt wurden jährlich knapp über 1000 schriftliche und persönliche Rechtsauskünfte erteilt. Täglich wurden über 100 telefonische Anfragen von den Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung entgegengenommen und beauskunftet. 

Die hohe Anzahl an 2.130 Rechtsschutzfällen im letzten Jahr zeigt: Gewerkschaftsmitglieder vertrauen auf die Vertretung der GÖD und nehmen kostenlosen Rechtsschutz, beispielsweise durch Beistellung anwaltlicher Unterstützung in Straf- sowie Zivilgerichtsverfahren, in Anspruch.

Dabei wurde durch die erfolgreiche Vertretung der Juristinnen und Juristen der GÖD-Rechtsabteilung unter anderem durch Urteile in Arbeitsgerichts- sowie Zivilverfahren ein Beitrag von über 1,5 Millionen Euro erwirkt. 

„Die große Anzahl an Rechtsschutzansuchen zeigt, dass die Gefahr für Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst besonders groß ist, in ein Verfahren, welches in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht, verwickelt zu werden. Die Rechtsvertretung der GÖD ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit“, hebt Zentralsekretär Mag. Ernst Bassler, Leiter der GÖD-Rechtsabteilung, im Rechtsschutzbericht 2019 die Serviceleistungen für Mitglieder hervor. Um weiterhin für die Einhaltung der arbeits- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen der Kolleginnen und Kollegen Sorge zu tragen, ist die Interessenvertretung durch die GÖD wichtiger denn je. 

Den GÖD-Rechtsschutzbericht aus dem Jahr 2019 gibt es hier.