Finanzielle Unterstützung
Wir unterstützen dort, wo es nötig ist.
Jeder gelangt einmal an seine Grenzen im Leben - und genau dann braucht man eine starke Unterstützung.
Wir unterstützen in schwierigen Lebenslagen
z.B.:
Familienunterstützung
Die Familienunterstützung der GÖD wird als soziale Zuwendung für alle Familien ab 3 Kindern und Familien, die erhöhte Familienbeihilfe ab einem Kind beziehen, gewährt. Die Zuerkennung erfolgt unter Berücksichtigung der im Informationsblatt „Familienunterstützung“ angeführten Voraussetzungen nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft und mind. 12 Monatsvollbeiträgen einmal im laufenden Kalenderjahr.
Weitere Informationen und Formulare dazu findest du im Mitgliedernetz.
Sozialunterstützung
Eine Geldaushilfe kann einem GÖD-Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung (z.B. ein Krankheitsfall, Ausgaben im Gesundheitsbereich wie z.B. Zahnersatz, Hörgerät, Brille, etc. oder bei einem Todesfall in der Familie) gewährt werden.
Voraussetzung ist
- eine mindestens einjährige Mitgliedschaft,
- dass der Gewerkschaftsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe (Beitragswahrheit) geleistet wird.
Formular im Mitgliedernetz erhältlich.
Auskünfte zu Sozialunterstützung:
- bei deinem Landesvorstand
- Wiener Mitglieder bei deiner Bundesvertretung oder im Bereich Soziale Betreuung der GÖD
Anton-Proksch-Fonds und Karl-Maisel-Fonds
Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten.
Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.
Solidaritätsversicherung
Alle Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren Mitglied des ÖGB waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig und in richtiger Höhe geleistet haben. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.
Die Versicherung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
Spitalgeld-Versicherung für alle Mitglieder
Im Falle eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes (sowohl Freizeit - als auch Berufsunfall) erhalten Sie als aktives Mitglied und PensionistIn € 4,- ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt € 308,- (=77 Tage).
Invaliditäts-Versicherung
Im Falle einer freizeitunfallbedingten Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von: mind. 3 bis 10 Jahren 3.200,- EUR, über 10 bis 25 Jahren: 4.800,- EUR, über 25 Jahren 6.400,- EUR.
Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen
Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitgliedes gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung: mind. 3 bis 10 Jahren: 800,- EUR, über 10 bis 25 Jahren: 1.000,- EUR, über 25 Jahren: 1.200,- EUR.
Ablebensrisiko-Versicherung
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitglieds der GÖD, werden je nach Mitgliedschaftsdauer Versicherungsleistungen erbracht: mind. 3 bis 10 Jahren 875,- EUR, über 10 bis 25 Jahren: 1310,- EUR, über 25 Jahren 1745,- EUR.
Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in den Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer iHv. 150,- bis 180,- EUR.
Der Begräbniskostenbeitrag wird an jene Person ausbezahlt, die die Bestattungsrechnung bezahlt hat. Als Beilagen werden je eine Kopie der Sterbeurkunde und der Bestattungsrechnung benötigt. Alle Unterlagen sind an die GÖD (goed@goed.at) zu senden.
Weitere Informationen zur Solidaritätsversicherung sowie alle Formulare zum Download befinden sich im Mitgliedernetz.
Zu beachten ist die Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Unfall- bzw. Todesdatum, danach tritt Anspruchsverlust ein.
Weitere Unterstützungen
Unfallversicherung Exekutive
Für die aktiven Mitglieder der Polizeigewerkschaft (BV 15), der Justizwachegewerkschaft (BV 19), Soldaten/-innen der Bundesheergewerkschaft (BV 25) und Zivilbedienstete an Justizanstalten (BV 18) in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde eine Unfallversicherung abgeschlossen. Sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag unter Wahrung der Beitragswahrheit entrichten, sind sie wie folgt versichert:
€ 3,- Taggeld/pro Tag
bei vorübergehender Dienstunfähigkeit durch Unfall vom ersten Tag der Dienstunfähigkeit an bis höchstens 365 Tagen innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag.
€ 146,- für Unfalltod
max. € 509,- für dauernde Invalidität (100%)
Vorgehensweise bei Eintritt eines Unfalles:
• Bei Eintritt eines Unfalles fordert der Kollege /die Kollegin die Formulare „Unfallsmeldung“ und „Dienstunfähigkeitsbestätigung“ beim jeweiligen Gewerkschaftsorgan, beim Bereich Soziale Betreuung der GÖD oder unter www.goed.at an. Bitte die Formulare ausfüllen und vom behandelnden Arzt/von der Ärztin die Art der Verletzung bestätigen lassen. Anstelle der ärztlichen Bestätigung können auch Unterlagen wie Ambulanzkarte/Entlassungsbrief des Krankenhauses beigefügt werden.
• Der Unfall ist ehestmöglich anzuzeigen. Die ärztliche Behandlung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfallereignis in Anspruch genommen werden. Der Unfall muss laut Bestätigung des behandelnden Arztes eine Dienstunfähigkeit hervorgerufen haben. Zu beachten ist die Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Unfalldatum, danach tritt Anspruchsverlust ein.
• Die ausgefüllten Formulare „Unfallsmeldung“ inkl. ärztlicher Diagnose sowie Dienstunfähigkeitsbestätigung sind an die GÖD (Teinfaltstraße 7, 1010 Wien oder per E-Mail: goed@goed.at) zu senden.
Katastrophenfonds ÖGB
Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des ÖGB bei Hochwasser-. Brand-, Lawinen-, Hagel- bzw. Sturmschaden.
In den Richtlinien für einen Leistungsanspruch aus dem “KATASTROPHEN-FONDS” des ÖGB sind angeführt, dass die Schadenshöhe durch die Vorlage von Rechnungen oder/und Kostenvoranschläge nachzuweisen ist.
Weiters sind eine gemeindeamtliche Bestätigung, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, soweie eine mindestens zweijährige ununterbrochene ÖGB-Mitgliedschafte beim Schadenseintritt erforderlich.
Die Einreichungsfrist des Antrages auf unterstützung aus dem “Katastrophen-Fonds” beträgt sechs Monate nach Eintritt des Schadens.
Nähere Informationen und das Formular finden Sie im Mitgliedernetz.
Bitte das ausgefüllte Formular samt Beilagen an deinen GÖD-Landesvorstand bzw. für Wien an den Bereich Soziale Betreuung senden.
Arbeitslosenunterstützung
Mitgliedern, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos und stellenlos im Sinne des ALVG werden, wird bei Erfüllung der Bestimmungen eine Arbeitslosenunterstützung gewährt. Für die erstmalige Zuerkennung ist ein Nachweis einer 24- monatigen Vollbeitragszahlung erforderlich.
Auskünfte zu Sozialunterstützung und Arbeitslosenunterstützung:
- bei deinem Landesvorstand
- Wiener Mitglieder bei deiner Bundesvertretung oder im Bereich Soziale Betreuung der GÖD
Ferienaktion Cap Wörth
GÖD-Ferienaktion 2027
GÖD-Ferienaktion in Cap Wörth - Urlaub ohne Barrieren!
Wir möchten Familien mit Kindern mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen wohlverdiente und erholsame Urlaubstage bieten, erklärt Mag. Romana Deckenbacher (Bereichsleiterin für Soziale Betreuung, GÖD-Vorsitzender-Stv. und ÖGB-Vizepräsidentin).

Good News!
☀️ Die Ferienaktion in Cap Wörth findet auch 2027 wieder statt!
Alle Infos gibt’s ab Februar 2027 auf unserer Homepage www.goed.at – wir freuen uns auf Sie!
Nachricht senden
Du erreichst unseren Bereich Soziale Betreuung
auch telefonisch unter 01/53454 353, 214 oder 323!