21.06.2018

Algorithmen wissen oft besser was wir wollen, als wir selbst. Dürfen sie das?

Autorin: Anja-Therese Salomon, MSc (WU)

Vor dem Hintergrund des aktuellen Datenskandals rund um die fragwürdige Abschöpfung von Nutzerdaten ist die Sorge um den sicheren Datenhandel erneut entflammt. Daten werden als „neues Gold“ bezeichnet, wer möglichst viele davon sammelt, kann sie gewinnbringend in der Kommunikation einsetzen. Doch worauf muss man im Öffentlichen Dienst achten, um einer der größten Profiteure elektronischer Datenverarbeitung in den sozialen Medien zu werden?

Während Unternehmen wie Facebook einmal mehr an Programmierungen ihrer Algorithmen schrauben, fällt dies zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-VO zur Einschränkung der Nutzung von Cookies zusammen. Mehr als 90 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke geben an, einen verbesserten Datenschutz zu verlangen[1] und dennoch weigern sich derart große Unternehmen sich den strengen Regeln zu unterwerfen. Nur in China ist man aus dem Schneider. Schließlich ist Facebook dort seit jeher verboten, da es keineswegs den staatlichen Überwachungsinstrumenten des Landes entspricht.

Algorithmen: in Codes eingebettete Meinungen

„Big Data“ ermöglicht noch dazu viele neue Funktionen. Sogenannte „Chatbots“ erledigen im Facebook-Nachrichtenfenster inzwischen sämtliche Auskunftsdienste und antworten auf gestellte Fragen in Echtzeit, intelligente Algorithmen steuern unbewusst unsere Handlungen und wissen oft besser was wir wollen, als wir selbst. Das wirft grundlegende Fragen auf: Sollen Unternehmen tatsächlich darüber entscheiden, welche Botschaften wir bekommen? Schließlich sind Algorithmen nichts anderes als in Mathematik eingebettete Meinungen. Die Problematik liegt daher nicht in der Sammlung personalisierter Daten, sondern darin wie wir damit umgehen. Es muss auch in Zukunft sichergestellt werden, dass unstrukturierte Datenmengen auf allen Kontinenten vor Missbrauch geschützt sind.

 

„Alexa, wie findest du Datenschutz“?

 

Auch Sprachassistenten wie „Alexa“ oder „Google Home“, die über Schnittstellen zu Internet-Funktionen gesprochene Worte analysieren und Sprachbefehle unmittelbar ausführen, sammeln wertvolle Nutzerdaten. Diese Funktionalitäten können im Alltag zwar hilfreich und komfortabel sein, es ist jedoch ratsam vor ihrer Verwendung zu prüfen, ob Daten auf inländischen oder ausländischen Cloud-Servern gespeichert werden.

 

Die genaue Handhabung der DSGVO in Bezug auf die sozialen Medien ist noch weitgehend ungewiss. Niemand kann wirklich abschätzen, wie streng die neue Verordnung tatsächlich praktiziert wird. Entsprechende Vorbereitung ist dringend nötig, denn massenhaftes Datensammeln scheint unaufhaltsam. Das gilt unter anderem auch für „WhatsApp“, da die Installation automatisch den Zugriff auf Kontakte im Telefonbuch erlaubt. Auch Standortdaten, Auskünfte über das Handy-Modell und Betriebssystem werden automatisch ausgelesen. Aus diesem Grund müssen auch sämtliche Anbieter in den sozialen Medien bis zum 25. Mai 2018 DSGVO-konform sein. Das hinterlässt zurzeit noch viele Fragezeichen. Eines ist jedoch klar: Die Außenwirkung und das Erscheinungsbild der sozialen Medien werden sich grundlegend verändern.

 

 


[1] © Statista 2018 

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