27.01.2016

Mit zweierlei Maß?

Text: Monika Gabriel: GÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin
und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen

 

Fragt man „Google“ so erfährt man, dass ein Schaltjahr ein Jahr mit 366 anstelle von 365 Tagen ist. Alle 4 Jahre wird am Ende des Monats Februar ein Tag eingefügt. Ein astronomisches Jahr, also der Zeitraum, den die Erde benötigt, um sich einmal um die Sonne zu drehen, dauert nicht genau 365 Tage, sondern ca. 365,24219 Tage bzw. 365 Tage und sechs Stunden. Durch Einfügung eines extra Tages alle 4 Jahre wird dieses Missverhältnis wieder angepasst. Ok, das ist logisch und nachvollziehbar. Nicht logisch und kaum nachvollziehbar ist, dass manche Politiker oder auch sogenannte Experten in regelmäßigen Abständen nach neuen Reformen zB Pensionsreform - Pensionssystem sei unfinanzierbar - „schreien“ und wieder einmal „Angst, Unbehagen und Verunsicherung“ bewirken mit Aussagen, die – laut dem realen Zahlenmaterial der Statistik Austria und auch des Sozialministeriums – mangelnden Wahrheitsgehalt aufweisen.

Tatsache ist, dass ein gut funktionierendes UMLAGEFINANZIERTES Pensionssystem in Österreich gesetzlich verankert ist und die Umlagefinanzierung für ein stabiles Pensionssystem in unserem Land sorgt. Im Gegensatz zu einem kapitalgedeckten System, das sich am Kapitalmarkt auch vermindern kann!! Das Ziel einer gewissen Lebensstandardsicherung wird durch das gesetzlich verankerte Pensionsversicherungssystem, das auch einen verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzbeinhaltet, gesichert. Dies wiederum entspricht unserem rechtsstaatlichen System, dessen Erhaltung ich sehr begrüße.

Insgesamt ist unser „Pensionssystem“ sehr komplex und schwer zu durchschauen. Die „einen“ haben quasi ein „Versicherungssystem“ (ASVG = Vertragsbedienstete), die anderen haben ein „Alimentationsprinzip“ = (öffentlich rechtliche – BeamtInnen). Im ASVG ist das Pensionsantrittsalter zwischen Männern und Frauen (noch) unterschiedlich. Grob gesagt Männer – 65 JahreFrauen – 60 Jahre. Aufgrund der vielen Änderungen in unseren Pensionsgesetzen in den letzten 15 Jahren, gibt es aber für einige Geburtsjahrgänge „noch“ Übergangsbestimmungen für zB lange Versicherungsdauer. Der/die VB „muss“ beim Dienstgeber „kündigen“ bzw. sein Dienstverhältnis auflösen, damit er/sie seine/ihre Pension (Versicherungsleistung-PVA) erhält. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gilt seit Jahren, dasselbe Ruhestandsantrittsalter = Ruhestandsversetzungen mit 65. Der/Die Beamtin „muss“ beim Dienstgeber die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen, damit er/sie einen Ruhegenuss (Alimentationsprinzip auf Lebenszeit!!) erhält bzw. tritt derzeit mit Ablauf des 65.Lebensjahres nach dem Jahr seiner/ihrer Geburt in den Ruhestand. Viele Frauen im Öffentlichen Bundes- oder Landesdienst (Beamtin) fühlen sich aufgrund der Tatsache, dass sie bis 65 arbeiten dürfen/müssen diskriminiert gegenüber den ASVG = Vertragsbediensteten Frauen im öffentlichen Dienst, da diese derzeit mit 60 „ihr“ Pensionsantrittsalter für die normale Alterspension erreicht haben und in Pension gehen dürfen. VB können aber, wenn sie das wünschen, auch bis 65 erwerbstätig bleiben. Dazu kommt, dass ASVG Kolleginnen (VB) die Kindererziehungszeiten „besser“ angerechnet bekommen als die Beamtinnen. Auch diese Tatsache hat einen „sehr bitteren Beigeschmack“ für unsere BeamtInnen. Als GÖD-Frauenvorsitzende wurde ich auf diese „Seltsamkeiten“ von unseren GÖD-Frauen mit Nachdruck aufmerksam gemacht. Das „Messen mit zweierlei Maß“ kommt bei unseren beamteten Kolleginnen gar nicht gut an und ist auch nicht wirklich „erklärbar“. In der nun bald auslaufenden Funktionsperiode der GÖD wurde auf mein Betreiben hin zwar schon einiges unternommen, damit diese – auch aus meiner Sicht – Ungleichbehandlung der Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten „behoben“ wird und wir - GÖD-Verhandlungsausschuss - werden weiterhin alles uns mögliche tun, damit wir für unsere Kolleginnen vor allem Verbesserungen der Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten als ruhegenussfähige Zeit erreichen. Aber auch unsere ASVG versicherten Kolleginnen und Kollegen erhoffen sich eine Verbesserung der Anrechenbarkeit von Kindererziehungszeiten und ich kann auch diese sehr gut verstehen und vertrete auch diese berechtigten Forderungen. Darüber hinaus stimme ich mit den ÖGB-Frauen überein, dass kein vorzeitiges Anheben des Frauenpensionsantrittsalters für ASVG-Versicherte für zB Geburtsjahrgänge 1955 - 1964 eintreten soll, da die Lebensplanung (zB Kinder, zB Karenzurlaube, zB Teilzeit deswegen etc.) nicht wie ein rückwärtslaufender Film geändert werden kann. Ab 01.01.2024 wird die Anwartschaft – Frauenpensionsantrittsalter für die normale Alterspension– jährlich um 6 Monate angehoben (Bundesverfassungsgesetz – BGBl 285.Jahrgang 1992!!)…. Manchmal stelle ich mir die Frage: Worauf darf ein erwerbstätiger österreichischer Staatsbürger/in und Steuerzahler/in im Rechtstaatlichen System noch „vertrauen“ ohne „verlassen“ zu sein?  Mich freut die klare Aussage vom ÖGB Vizepräsident und GÖD-Vorstandsmitglied,  Dr. Norbert Schnedl (APA, 28.1.2016) zum Thema „Pensionen“: Das Umlagesystem ist krisenfest, solidarisch und weist eine hohe Stabilität auf. Alle Generationen profitieren von diesem System, diese Meinung vertrete auch ich.

 

Erschienen im GÖD-Magazin 02/16

Schlagworte

News-Archiv, Frauen

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