26.03.2018

Null Toleranz

Gewalt im Öffentlichen Dienst: So kann es nicht mehr weitergehen!

Text: Monika Gabriel GÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin
und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen

 

In den letzten Wochen und Monaten finden sich vermehrt Pressemeldungen zum Thema Gewalt im Beruf. Im Öffentlichen Dienst sind vor allem die Gesundheits- und Pflegeberufe, Justizwache, Exekutive, Finanz und Pädagoginnen und Pädagogen, da oder dort aber auch einzelne Kolleginnen und Kollegen der Bundesverwaltung (z. B. Bundesasylamt) von gewalttätigen Attacken betroffen. Dabei sind Frauen besonders betroffen. Die Formen der Gewaltanwendung reichen von verbal diffamierenden und diskriminierenden Aussagen zunehmend bis zur Androhung oder sogar Ausübung von physischer Gewalt.

GÖD-Vorsitzender Dr. Norbert Schnedl forderte unlängst in einer Presseaussendung bundesweit geltende Schutzmaßnahmen. 1 Mag. Romana Deckenbacher, GÖD-Vorsitzenden-Stellvertreterin und Bereichsleiterin Soziale Betreuung, erklärte in einem Interview: „Es reicht, so kannʼs nicht weitergehen.“ Der Wiener Pädagogin und Lehrergewerkschafterin wurden unzählige Fälle von schwerer Gewalt in Wiens Schulen übermittelt. Sie hat diese gesammelt und ausführlich dokumentiert. Tatsache ist, dass laut einer Umfrage angeblich jede fünfte Frau in Österreich von Gewalthandlungen (körperlich und/oder sexuell) im privaten bzw. familiären Bereich betroffen ist. Mit dem am 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetz wurde der strafrechtliche Schutz vor Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt, erweitert. Zu diesen Änderungen zählen unter anderem der eigene Straftatbestand für „Zwangsheirat“, die Ausdehnung von Definitionen wie „sexuelle Belästigung“ und „schwere Körperverletzung“ sowie der neue Straftatbestand „Cybermobbing“.

Tatsache ist aber auch, dass es zurzeit kein offiziell abrufbares Zahlenmaterial für im Beruf erlebte bzw. erlittene Gewalttaten gibt. Theoretisch müsste diese Gewaltdatenerhebung zumindest in den einzelnen Ressorts des Bundes aufliegen – oder wenigstens an den einzelnen Bundesdienststellen oder der jeweilig vorgesetzten Behörde. So viel meine Recherchen zu diesem Thema ergeben haben, hat ausschließlich die Polizei in einigen Bundesländern einen ungefähren Überblick über die angezeigten Gewaltstraftaten im beruflichen Zusammenhang. Ob und wie viele Frauen oder Männer zu Opfern von Gewalttaten wurden, wird kaum dokumentiert. Ein Gesamtüberblick bzw. eine Statistik, in welchem Berufsumfeld welche Gewalttaten stattgefunden haben, ist nicht vorhanden. Aus meiner Sicht als Gewerkschaftsfunktionärin sollte das Gesamtthema „Gewalttaten im Zusammenhang mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit“ vor allem im Öffentlichen Dienst noch ernsthafter und nachhaltiger betrachtet werden. Aufzeichnungen in jedem Ressort sind unbedingt erforderlich, damit dann aufgrund des vorhandenen Zahlen-Daten-Fakten-Materials gezielte präventive Maßnahmen gesetzt werden können. Auch das gehört aus meiner Sicht zur Ob- und Fürsorgepflicht des Dienstgebers gegenüber der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer.

Erschienen im GÖD-Magazin 02/18

Schlagworte

Frauen

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