15.01.2016

Steuerreform aus dem Blickwinkel der Frau

Text: Eveline Ostermann, GÖD-Frauenvorsitzende Landesvorstand Steiermark

 

Durch die erfolgreiche Initiative der Gewerkschaften kam es zur aktuellen Steuerreform. ÖGB-Frauen und Fachgewerkschaftsfrauenvorsitzende hatten dabei die Möglichkeit, gut „mitreden“ und ein Stückchen „mitgestalten“ zu können. Immerhin profitieren viele Frauen von der Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent. 81 Prozent der Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren sind erwerbstätig, und viele davon arbeiten in Teilzeit. Die Bemühungen um Chancengleichheit und gerechteres Einkommen sowie um Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen weiter.

Geschlechtsneutralität im Steuerrecht

Für die Geschlechtsneutralität im Steuerrecht gibt es allerdings noch viel zu tun! Formal gesehen ist das Steuerrecht geschlechtsneutral. Gesetze und Maßnahmen richten sich gleichermaßen an Männer und Frauen, wirken auf diese jedoch unterschiedlich. Die Normfigur im österreichischen Steuerrecht und in der Steuerrechtsprechung ist derzeit der Vollzeit arbeitende Mann. Arbeitszeitverhältnisse mit 40 Wochenstunden bei voller sozial- und arbeitsrechtlicher Absicherung und oftmals auch langjähriger Betriebszugehörigkeit spiegeln in erster Linie die männliche Normalität am Arbeits markt wider. Hingegen gestalten atypische Beschäftigungsverhältnisse und ein hoher Prozentsatz an unbezahlter Arbeit vielfach die Lebens- und Arbeitsrealität von Frauen. So ist beispielsweise die Entlohnung für zehn Überstunden steuerfrei. Männer leisten öfter und mehr Überstunden als Frauen, weil sie weniger unbezahlte Arbeiten übernehmen, und schöpfen daher diese Steuerbegünstigung viel öfter aus als Frauen. Die Absetzbarkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten sowie das Pendlerpauschale werden überwiegend von Männern in Anspruch genommen. Erst mit der Einführung der Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wurde erstmals die weibliche Arbeitsrealität auch berücksichtigt. In der Steuerrechtsprechung (Richter beim VwGH sind in der Regel männlich) finden sich leider immer noch Beispiele für Frauendiskriminierung: Die Berufstätigkeit der Frau wird als Privatinteresse eingestuft, während die steuerliche Absetzbarkeit von teilweise privaten Aufwendungen, die überwiegend von Männern geltend gemacht werden, seit Jahrzehnten als beruflich veranlasst unbestritten ist. Hier sind ein dringendes Um- bzw. Neudenken der Ist-Situation und eine Sensibilisierung der Entscheidungsträgerinnen und -träger notwendig, damit im Steuerrecht die Lebensrealität von Frauen endlich berücksichtigt wird. Dennoch: Diese Steuerreform ist im „Geldbörsel“ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für Pensionistinnen und Pensionisten spürbar, und das ist gut so und einer der vielen Miterfolge unserer Solidargemeinschaft GÖD.

 

Erschienen im GÖD-Magazin 3/16.

Schlagworte

Frauen

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