10.02.2022

Angriff auf den Rechtsstaat

Über die Abwägung zwischen dem Schutz von Gesundheit und Leben der Bevölkerung einerseits und den Grundrechten andererseits.

von Mag.a Romana Deckenbacher, GÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin und Bereichsleiterin Soziale Betreuung

Gewalt ist in unserer Gesellschaft ein Phänomen, das in sehr vielfältigen Ausprägungen vorkommt. Es gibt verschiedene Formen von Gewalt, wie körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt. Die unterschiedlichen Gesichter von Gewalt treten auch oft gemeinsam auf. Viele Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Einschränkung der Grundrechte geführt. Für Verantwortliche in der Politik zeigt sich die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz von Gesundheit und Leben der Bevölkerung einerseits und den Grundrechten andererseits. Es müssen dabei elementare Güter abgewogen werden: Freiheit und Gesundheit, Schutz des Individuums und Gemeinwohl, offene Gesellschaft und Menschenrechte. Die Debatte über diese Gratwanderung ist mit unbequemen Fragen verbunden. Gleichzeitig führt sie uns die Bedeutung der Grundrechte vor Augen, die wir in Vor-Corona-Zeiten so selbstverständlich in Anspruch genommen haben. Immer mehr Menschen gehen in ganz Österreich, aber vor allem in Wien, in sogenannten „Corona-Protesten“ auf die Straße. Die Stimmung heizt sich immer weiter auf, teilweise bedingt durch Vertreter einer Parlamentspartei, die zur Nichtbeachtung der Corona-Maßnahmen ermutigt, was unter anderem auch zur Förderung der Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei beiträgt. Die Hemmschwelle zur Gewalt im Rahmen der Proteste der Corona-Gegner sinkt, wir stehen in diesem Kontext zunehmend vor einer „Emotionalisierung und Radikalisierung“.

In den letzten zwei Jahren Pandemie haben wir gesehen – der Öffentliche Dienst „kann auch Krise“. Dies ist vor allem der großen Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die tagtäglich ihre Gesundheit in so herausfordernden Zeiten für die Republik aufs Spiel setzen und unter schwierigsten Bedingungen ihren Dienst vorbildlich verrichten. Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik hat der Öffentliche Dienst seine Verlässlichkeit, seine Kraft, seine Kompetenz und seine Wichtigkeit so zeigen können und müssen wie in diesen schwierigen Zeiten des Coronavirus. Der Öffentliche Dienst ist Garant für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und das Funktionieren unseres schönen Österreichs. Gerade in diesen emotionalisierten Zeiten ist es auch notwendig, darauf zu achten, wie wir als Teil der Gesellschaft miteinander umgehen, im privaten, im beruflichen, aber auch im politischen Leben. Es liegt in unserer Verantwortung, auch weiterhin Gewalt keinen Platz zu geben, denn Gewaltschutz geht uns alle an.