09.02.2024

Entstehung einer Dienstrechtsnovelle

Wie die Forderungen der GÖD zum verbindlichen Gesetz werden.

Dieser Artikel stammt aus dem GÖD-Magazin 1/2024
von Dipl.Päd.in Daniela Rauchwarter, MA, Vorsitzender-Stv., Bereichsleiterin Besoldung in der GÖD
und Mag.a Veronika Höfenstock, Bereichsleiterin Dienstrecht in der GÖD

 

Die GÖD vertritt die Interessen aller Beamt:innen, Vertragsbediensteten des Bundes und der Länder, sowie Bediensteten in ausgegliederten Bereichen und setzt sich kontinuierlich für die Verbesserung der dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen ein.

Wie kann es zur Verbesserung bzw. Änderung der dienstlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Bundesbediensteten und Landeslehrpersonen kommen?
Eine der bedeutendsten Aufgaben der GÖD ist die Verhandlung von Dienstrechtsnovellen. Dienstrechtsnovellen sind – einfach ausgedrückt –, Anpassungen bzw. Neugestaltungen der jeweiligen dienst- und besoldungsrechtlichen Grundlagen (z. B.: Beamtendienstrechtsgesetz (BDG), Vertragsbedienstetengesetz (VBG) Gehaltsgesetz (GehG) etc.). Die GÖD bringt in den Verhandlungen mit dem Dienstgeber (Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport – BMKÖS) die Forderungen der Kolleg:innen bzw. der zuständigen Bundesvertretungen vor und tritt für die Interessen der Bediensteten ein. Der rasante technologische Wandel, die bevorstehende Pensionierungswelle sowie die ständige Aufgabenvermehrung erfordern nicht nur eine permanente Anpassung an die gesteigerten dienstlichen Anforderungen, sondern auch eine Fokussierung auf jene Themen, die für unsere Kolleg:innen besonders wichtig sind.

Von der Idee zum Antrag
Die GÖD-Zentrale in Wien ist in vielerlei Hinsicht auf die Funktionär:innen auf Dienststellenebene angewiesen. Diese wissen aus der täglichen Beratungspraxis, wo Probleme auftreten und Verbesserungspotential besteht. Im Alltag ist es oft so, dass Bedienstete an den diversen Dienststellen die Gewerkschafter:innen vor Ort aufsuchen und ihnen ihre Ideen, Probleme und Anliegen schildern. Das zuständige Gewerkschaftsorgan verschriftlicht die Anliegen in Form eines Antrages und prüft, ob eine Umsetzung im eigenen Wirkungsbereich möglich ist. Ist ein höheres Gremium zuständig, weil es z. B. einer Gesetzesänderung bedarf, wird der Antrag in strukturierter Weise über die Gewerkschaftsorgane dem Verhandlungsausschuss der GÖD übermittelt. In weiterer Folge prüfen die Bereiche „Dienstrecht“ und „Besoldung“ den Antrag inhaltlich, präzisieren ihn bei Bedarf nach Rücksprache mit dem antragstellenden Organ und entscheiden letztendlich über die Aufnahme des Antrags in den Forderungskatalog. Wurde der Antrag in den Forderungskatalog der GÖD aufgenommen, so wird dieser in den nachfolgenden Verhandlungen mit dem BMKÖS vorgebracht und im besten Fall Teil einer der zukünftigen Dienstrechtsnovellen.

Verhandlungen mit dem BMKÖS
Meist im ersten Quartal eines Jahres ersucht die GÖD das BMKÖS um die Aufnahme von Verhandlungen bzgl. einer Dienstrechtsnovelle und übermittelt den aktuellen Forderungskatalog. Das BMKÖS ist, wie bereits erwähnt, der Verhandlungspartner der GÖD und als solcher unter anderem auch für die Legistik zuständig. Der Ausdruck „Legistik“ bedeutet im Prinzip nichts anderes als die formale Gestaltung von Rechtsvorschriften bzw. -texten. Vereinfacht ausgedrückt, verfasst das BMKÖS einen Gesetzesentwurf, der inhaltlich die Ideen des Dienstgebers enthält, aber unter Umständen auch bereits inhaltliche Forderungen der GÖD. Dieser erste Entwurf wird vor dem ersten gemeinsamen Verhandlungstermin übermittelt. In der Regel finden mehrere Verhandlungsrunden statt. Ziel der GÖD ist es, die dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Stellung von Bundesbediensteten und Landeslehrer:innen zu verbessern. Etwaige Intentionen der Dienstgeberseite, Verschlechterungen herbeizuführen, werden seitens der GÖD abgewendet. Nach jeder Verhandlungsrunde wird der Gesetzesentwurf entsprechend der vorläufigen Ergebnisse adaptiert und anschließend der GÖD übermittelt, die diesen wiederum im Detail prüft und intern bespricht. Es wird so lange verhandelt, bis ein Gesetzesentwurf vorliegt, der den Vorstellungen der GÖD, aber auch des Dienstgebers, entspricht. In diesem Stadium sind wir jedoch noch weit von einem gültigen und damit verbindlichen Gesetz entfernt.

Begutachtungsverfahren
Im weiteren Verlauf fordert das BMKÖS andere Ministerien, Landesregierungen und diverse Interessenvertretungen auf, binnen einer bestimmten Frist Stellungnahmen zum gegenständlichen Gesetzesentwurf abzugeben. Auch die GÖD fordert ihre Bundesvertretungen auf, etwaige Einwände in einer Stellungnahme zu äußern. Diese Stellungnahmen werden dann zu einer Gesamtstellungnahme der GÖD zusammengefasst und an das Parlament übermittelt. Nach Ablauf der Begutachtungsfrist wird der Gesetzesentwurf vom BMKÖS unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens nochmals überarbeitet und der GÖD übermittelt. Falls die GÖD zur vorgenommenen Adaptierung ihre Zustimmung erteilt, sind keine weiteren Verhandlungstermine mehr nötig. Sind weitere Abstimmungen erforderlich, wird weiterverhandelt bis ein Konsens erreicht wird. Erst dann behandelt der Ministerrat den vorgelegten Gesetzesentwurf. Findet dieser die Zustimmung aller Regierungsmitglieder, wird er dem Parlament als Regierungsvorlage übermittelt. Seit 1. August 2021 besteht die Möglichkeit, dass Bürger:innen, Institutionen und Einrichtungen während des gesamten parlamentarischen Verfahrens (d. h. auch ab Einbringung der Regierungsvorlage im Nationalrat) Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage abgeben.

Parlamentarischer Prozess
Anhand der folgenden Grafik soll der parlamentarische Weg der Dienstrechtsnovelle überblicksmäßig dargestellt werden:

Mit der GÖD stets bestens informiert und beraten
Sobald die Dienstrechtsnovelle kundgemacht und damit rechtlich verbindlich ist, endet die Arbeit für die GÖD nicht. Es gilt nun rasch und unkompliziert über die Neuerungen im Dienst- und Besoldungsrecht zu informieren. Die Expert:innen der GÖD kennen zu diesem Zeitpunkt nicht nur alle Änderungen im Detail, sondern auch die praktischen Auswirkungen und stehen unseren Mitgliedern für individuelle Beratungen zur Verfügung.