28.05.2024

Wählen mit Wahlkarte!

Der Öffentliche Dienst profitiert von einem starken, geeinten Europa.

Mit jeder abgegebenen Stimme am 9. Juni 2024 können wir für unsere gemeinsamen Werte und für ein starkes Europa stimmen, das den Öffentlichen Dienst und Solidarität fördert. Wir möchten auf die Möglichkeit hinweisen, dass man bei der EU-Wahl am 9.6.2024, auch per Wahlkarte wählen kann.

Personen, die am Tag der Wahl nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit bei ihrer Heimatgemeinde eine automatische Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich zu beantragen.

Mit einer Wahlkarte kann man seine Stimme - außerhalb der Gemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgeben. Vom Ausland hingegen ist nur die Briefwahl möglich.

Wo kann man die Wahlkarte beantragen? Die Wahlkarte kann bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz man eingetragen ist

  • mündlich (im zuständigen Wahlreferat) oder
     
  • schriftlich (per Postweg, per E-Mail, über die Internetmaske einer Gemeinde) - beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung - beantragt werden.
     
  • Auch die Onlinebeantragung von Wahlkarten mit der „ID Austria“ ist inzwischen möglich. Bei Antragstellung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhält man ein Einschreiben.

    Hier kann man die Wahlkarte beantragen: https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/wahlkarte.html