16.06.2025

GÖD-Info: Änderungen bei der Korridorpension und Pensionsanpassung

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Heute wurde im Nationalrat das Budgetbegleitgesetz (BBG) beschlossen, das einige Neuerungen in Bezug auf zukünftige Pensionen beinhaltet.

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte:

Korridorpension ab 2026:
Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren worden sind, ändert sich gar nichts. Für die anderen werden beginnend mit 1. Jänner 2026 einerseits das Antrittsalter für die Korridorpension vom vollendeten 62. Lebensjahr auf das vollendete 63. Lebensjahr, andererseits die erforderlichen Versicherungszeiten bzw. die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 40 (480 Monate) auf 42 Jahre (504 Monate) angehoben. In Hinblick auf das Antrittsalter und die erforderlichen Versicherungsmonate/ die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit gelten folgende Übergangsbestimmungen:

Anstelle des vollendeten 63. Lebensjahres tritt das in der rechten Spalte genannte Alter (in vollendeten Jahren und Monaten), wenn die Person in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum geboren ist:

Geboren vor dem 1. Jänner 196462 Jahre
1. Jänner 1964 bis 31. März 196462 Jahre und 2 Monate
1. April 1964 bis 30. Juni 196462 Jahre und 4 Monate
1. Juli 1964 bis 30. September 196462 Jahre und 6 Monate
1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 196462 Jahre und 8 Monate
1. Jänner 1965 bis 31. März 196562 Jahre und 10 Monate

Anstelle der notwendigen 504 Versicherungsmonate / der notwendigen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 504 Monaten tritt die in der rechten Spalte genannte Anzahl an Monaten, wenn die Person in dem in der linken Spalte genannten Zeitraum geboren ist: 

Geboren vor dem 1. Jänner 1964480 Monate
1. Jänner 1964 bis 31. März 1964482 Monate
1. April 1964 bis 30. Juni 1964484 Monate
1. Juli 1964 bis 30. September 1964486 Monate
1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1964488 Monate
1. Jänner 1965 bis 31. März 1965490 Monate
1. April 1965 bis 30. Juni 1965492 Monate
1. Juli 1965 bis 30. September 1965494 Monate
1. Oktober 1965 bis 31. Dezember 1965496 Monate
1. Jänner 1966 bis 31. März 1966498 Monate
1. April 1966 bis 30. Juni 1966500 Monate
1. Juli 1966 bis 30. September 1966502 Monate

Erstmalige Pensionsanpassung:
Die Aliquotierungsregelung wird gänzlich abgeschafft und durch eine neue Bestimmung ersetzt, die für alle Pensionszugänge eines jeweiligen Jahres die gleiche Kaufkraftentwicklung in der Pension gewährleistet.

Pensionsanpassung für Pensionszugänge ab 2026:
Im ersten Jahr nach dem Stichtag – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – erfolgt eine Erhöhung mit 50 % des Betrages, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Die dargestellte einheitliche Anpassung gilt bereits für alle Pensionsantritte im Jahr 2025. Die vollkommene Aussetzung der Aliquotierung für 2026 wurde somit aufgehoben.
                                                                  
Mit kollegialen Grüßen

Daniela Rauchwarter, MA, e.h.  
Vorsitzender-Stellvertreterin 
Bereichsleiterin Besoldung 
Maga. Veronika Höfenstock, e.h.
Präsidiumsmitglied
Bereichsleiterin Dienstrecht 

                                                                                                                                                                                                                                                    

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