14.12.2022

GÖD-Info: Gehaltstabellen 2023

Wie bereits in unserer GÖD-Info vom 13. Dezember dargestellt, wurde im Rahmen der 2. Dienstrechtsnovelle 2022 ein Attraktivierungspaket beschlossen, das darauf abzielt, den Einstieg in den Bundesdienst finanziell attraktiver zu gestalten.

Diese Änderungen spiegeln sich in unseren adaptierten Gehaltstabellen (siehe Beilage) wider und werden im Folgenden kurz erläutert.

Vertragsbedienstete im Verwaltungsdienst und im handwerklichen Dienst

Da die Ausbildungsphase gestrichen wurde, entfallen die Tabellen in § 72 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 VBG.

Die Funktionszulage (§ 73 VBG) wird dahingehend neu geregelt, dass die bisherigen Beträge als „Regelstufe“ fortbestehen und für die ersten Dienstjahre eine „Einstiegsstufe“ eingeführt wird.

Die Funktionszulage dieser Einstiegsstufe gebührt in der Entlohnungsgruppe v1 in den ersten beiden Entlohnungsstufen, in den Entlohnungsgruppen v2, v3 und h1 in der ersten Entlohnungsstufe und in den Entlohnungsgruppen v4 und h2 während des ersten Jahres.

Es wurde eine Funktionszulage für die erste Bewertungsgruppe jeder Entlohnungsgruppe eingeführt. Die Bewertungsgruppe 2 wurde im Gegenzug in allen Entlohnungsgruppen außer in der Entlohnungsgruppe v1 erhöht.

Exekutivdienst

§ 72 GehG: AspirantInnen (Verwendungsgruppe E 2c) erhalten nun das Gehalt der bisherigen Gehaltsstufe 1 der Verwendungsgruppe E 2b. Nach Abschluss der Ausbildung gebührt ihnen bis zum Erreichen der Gehaltsstufe 4 der Verwendungsgruppe E 2b ein Gehalt, das der bisherigen Gehaltsstufe 3 entspricht.

In den Verwendungsgruppen E 2a und E 1 entfallen die bisherigen Gehaltsstufen 2 bzw. 3, da diese Gehaltsstufen in der Praxis aufgrund der für eine Überstellung in diese Verwendungsgruppen erforderlichen Ausbildungs- und Verwendungsdauer nicht zur Anwendung gelangen.

§ 74 GehG: Die Beträge für die Funktionsstufen 4 der Funktionsgruppen E 2a/3 und E 2a/4 wurden erhöht.

Militärischer Dienst

§ 89 GehG: Die Gehaltsansätze bis inklusive der Gehaltsstufe fünf der Verwendungsgruppe M Z Ch wurden angehoben.

§ 91 GehG: Die Funktionszulage der UnteroffizierInnen wurden mit jenen der dienstführenden ExekutivbeamtInnen harmonisiert.

RichteramtsanwärterInnen

Die Bezüge der RichteramtsanwärterInnen wurden angehoben.

 

Wir freuen uns über die erreichten Verbesserungen für die (künftigen) Kolleginnen und Kollegen und verbleiben mit kollegialen Grüßen

Daniela Eysn, MA, e.h.  

Vorsitzender-Stellvertreterin & Bereichsleiterin Besoldung

Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h.

Vorsitzender-Stellvertreter & Bereichsleiter Dienstrecht