12.12.2025

GÖD-Info: Verbesserungen bei der besonderen Hilfeleistung

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Heute wurden im Nationalrat wichtige Änderungen betreffend die besondere Hilfeleistung des Bundes im Zusammenhang mit Dienstunfällen beschlossen. Die Neuregelungen verbessern die Unterstützung für betroffene Kolleg:innen erheblich und setzen Forderungen um, die die GÖD in den vergangenen Jahren wiederholt eingebracht hat.

Hier die Eckpunkte zum Thema:
Zukünftig kann der Bund auch dann einen Vorschuss zur besonderen Hilfeleistung leisten, d. h. vorläufige Ansprüche beispielsweise auf Schmerzengeld, erbringen, wenn ein Dienstunfall vorliegt, aber kein haftbarer Dritter vorhanden (z. B. zurechnungsunfähige Täter) oder greifbar (z. B. flüchtige Täter) ist. Nach bisheriger Rechtslage setzte die vorläufige Übernahme von Ersatzansprüchen als besondere Hilfeleistung zwingend einen übernehmbaren Anspruch gegen einen Dritten voraus (Fremdverschulden).

Nunmehr ist ausdrücklich Folgendes geregelt:
• Bei zurechnungsunfähigen, unbekannten oder flüchtigen Täterinnen,
• Täter:innen mit Aufenthalt im Ausland sowie aussichtsloser oder unzumutbarer Rechtsverfolgung und
• wenn mangels Verschuldens einer dritten Person keine Ersatzansprüche bestehen,
ist die Gewährung eines Vorschusses durch den Bund trotzdem möglich.

Die Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Aufgrund einer Übergangsbestimmung ist sie auf alle bis zum 1. Jänner 2026 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren anzuwenden.

Zusätzlich wurde die folgende Neuerung eingeführt:
Mit der Dienstrechts-Novelle 2024, BGBl. I Nr. 143/2024, wurden sämtliche exekutivdienstlichen Ausbildungsmaßnahmen als anspruchsbegründend für eine besondere Hilfeleistung an Hinterbliebene ins Gesetz aufgenommen. Bislang war davon die für die jeweilige Verwendungsgruppe nach der Anlage 1 zum BDG 1979 erforderliche Grundausbildung ausgenommen. Diese gilt aufgrund der heute beschlossenen Gesetzesänderung nun auch als anspruchsbegründende Ausbildung. Die Aufnahme der Grundausbildung ist eine langjährige Forderung der GÖD und stellt eine wichtige Verbesserung dar (Inkrafttreten: mit dem der Kundmachung folgenden Tag), zumal es gerade in der exekutivdienstlichen Grundausbildung immer wieder zu Unfällen mit zum Teil schwerwiegenden Folgen kommt.
                                                                  
Mit kollegialen Grüßen

Daniela Rauchwarter, MA, e.h.  
Vorsitzender-Stellvertreterin 
Bereichsleiterin Besoldung 
Maga. Veronika Höfenstock, e.h.
Präsidiumsmitglied
Bereichsleiterin Dienstrecht 

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