Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 3.November 2025
Fürsorgepflicht wahren – Arbeitsbelastung begrenzen
Unsere Kolleg:innen in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes halten Österreich durch ihren großen Einsatz am Laufen. Sie machen unser Land jeden Tag stabiler, sicherer und gerechter sowie die Menschen in Österreich gesünder und gebildeter. Dafür verdienen sie große Anerkennung und Wertschätzung. Denn wenn es den Öffentlichen Dienst nicht gäbe, stünde vieles in Österreich still (https://www.goed.at/goed-tv/wenn-es-uns-nicht-gaebe).
Gerade in Zeiten knapper Budgets und steigender Anforderungen darf nicht übersehen werden: Einsparungsmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.
Die GÖD erinnert den Dienstgeber an seine gesetzliche und moralische Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten. Diese verpflichtet ihn, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheit, Motivation und Arbeitszufriedenheit erhalten bleiben. Sonst wird die hohe Qualität der Leistungen des Öffentlichen Dienstes nicht mehr gewährleistet werden.
Wir fordern daher den Dienstgeber nachdrücklich auf,
- bei allen geplanten Einsparungen die Belastung der Beschäftigten zu berücksichtigen,
- ausreichend personelle und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Überlastungen zu vermeiden,
- den sozialpartnerschaftlichen Dialog zu suchen sowie
- die Konkurrenzfähigkeit des Öffentlichen Dienstes zu erhalten.
Einsparungen dürfen nicht zu Mehrbelastung, Demotivation oder gesundheitlicher Beeinträchtigung führen.
Ein verantwortungsvoller Dienstgeber erkennt, dass nachhaltige Leistungsfähigkeit nur dort möglich ist, wo Beschäftigte unter fairen, gesunden und wertschätzenden Bedingungen arbeiten können.