07.11.2024

Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 7. November 2024

Gehaltserhöhung

Die letzten Jahre waren äußerst herausfordernd: Corona-Pandemie, Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, explodierende Energiepreise, Bekämpfung großflächiger Naturkatastrophen und hohe Inflation. Alle Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst haben wesentlich dazu beigetragen, die negativen Auswirkungen zu begrenzen.

Der starke Preisanstieg – sowohl im Energiebereich als auch bei Gütern des täglichen Bedarfs – belastet mittlerweile alle Kolleg:innen erheblich. Sie sind in Vorleistung getreten und erwarten nun einen Gehaltsabschluss, der diesen Einkommensrückstand wieder ausgleicht.

Die Weigerung des Dienstgebers, in Gehaltsverhandlungen einzutreten, ist der Versuch, eine Nulllohnrunde durchzusetzen. Ohne Verhandlungen kann es keinen Gehaltsabschluss geben. Ohne Gehaltsabschluss werden die Gehälter 2025 (und auch in weiterer Zukunft) nicht erhöht.

Die GÖD fordert eine nachhaltige Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte und Zulagen, die eine dauerhafte Sicherung und Stärkung der Kaufkraft aller öffentlich Bediensteten gewährleistet.

Personalnot

Die seit Langem prognostizierte Pensionierungswelle im Öffentlichen Dienst ist mittlerweile Realität. Der deutliche Anstieg der zu bewältigenden Aufgaben und die Personalnot in allen Bereichen führen dazu, dass die Belastungen unserer Kolleg:innen immer größer werden. Nur durch das immense Engagement aller Kolleg:innen konnte bzw. kann die hohe Leistungsqualität im gesamten Öffentlichen Dienst aufrechterhalten werden.

Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, gleiche und faire Bedingungen für alle am Wirtschaftsleben Teilnehmenden, ein sehr gutes Bildungssystem, ein bestens funktionierendes Gesundheitssystem, gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme und ein sozialer Ausgleich, damit alle am Wohlstand teilhaben können, sind keine Selbstverständlichkeit. Ein hervorragend funktionierender Öffentlicher Dienst führt zu Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Der Öffentliche Dienst in Österreich ist höchst professionell, korruptionsresistent und ein wesentlicher Parameter für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Um diese Errungenschaften aufrechtzuerhalten, braucht es die Bereitschaft der Politik, in diese Bereiche zu investieren. Die GÖD fordert umgehend Maßnahmen, um den Öffentlichen Dienst für qualifizierte Jobsuchende attraktiver zu machen und Mitarbeiter:innen im Öffentlichen Dienst zu halten. Nur so kann der Öffentliche Dienst den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die „besten Köpfe“ gewinnen und wettbewerbsfähig sein.

Sozialpartnerschaft

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) kommt in einer Studie zum Ergebnis, dass Staaten mit sozialpartnerschaftlichen Strukturen wirtschaftlich gesehen besser durch die Finanzkrise 2008 gekommen sind. Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgskonzept! Sozialpartnerschaft kann allerdings nur funktionieren, wenn sie von beiden Seiten gelebt wird.

Alle, die die Sozialpartnerschaft zu Grabe tragen oder schwächen wollen, haben anscheinend aus der Geschichte nichts gelernt, das System nicht verstanden oder äußerst egoistische Motive.

Die GÖD fordert vom Dienstgeber umgehend die Rückkehr zur Sozialpartnerschaft. Gesprächsverweigerung durch den Dienstgeber ist inakzeptabel. Nur ein gemeinsam beschrittener Weg führt zu Zielen, die im Interesse aller liegen.

Weitere Schritte

Zur Durchsetzung der Einhaltung der sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten und einer akzeptablen Gehaltserhöhung werden gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen eingeleitet:

- Die Kolleg:innen in den Personalvertretungen und Betriebsräten werden ersucht, in der Kalenderwoche 47 (ab Montag, 18. November 2024) Dienststellen- bzw. Betriebsversammlungen abzuhalten, um unsere Kolleg:innen über die Situation und die weitere Vorgehensweise zu informieren. Die GÖD wird entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.

- Der Organisationsausschuss der GÖD wird beauftragt, für 26. November 2024 in Wien eine Demonstration vorzubereiten.

- Vom Organisationsausschuss sind Vorbereitungen zu treffen, um jederzeit weitere gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen in allen notwendigen Intensitäten umsetzen zu können.

Bei Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz jedenfalls vorgesehen. Dieser Rechtsschutz gilt auch für alle Kolleg:innen, welche aus Anlass dieser gewerkschaftlichen Maßnahmen der GÖD beitreten.

Vorsitzender Eckehard Quin über die Hintergründe der Gehaltsverhandlungen 2025