26.01.2016

Das österreichische Pensionssystem ist gut aufgestellt und zukunftstauglich!

Eine faktenorientierte Diskussionsunterlage

Öffentliche Äußerungen von sogenannten „Pensionsexperten“ über die zukünftige „Unfinanzierbarkeit“ des Pensionssystems und daraus resultierender sofortiger Änderungsbedarf sind interessensgeleitet (Industriellenvereinigung, WKO, Agenda Austria (IV-nahe) etc.) bzw. einem oberflächlichen Zugang geschuldet. Die österreichische gesetzliche Pensionsversicherung ist umlagefinanziert. Die Pensionsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge – derzeit insgesamt 22,8% der Bruttolohnsumme, gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage) werden direkt zur Finanzierung der aktuellen Pensionszahlungen verwendet.  

Ein umlagefinanziertes System braucht – im Gegensatz zu einem kapitalgedeckten System – keine Vergangenheit, kein angespartes Kapital, das sich am Kapitalmarkt vermehrt oder auch vermindert hat.  

Durch die gesetzliche Definition der Pensionshöhe ist das System für die Versicherten berechenbar, und der verfassungsrechtlich verankerte Vertrauensschutz verhindert kurzfristige, tiefgreifende Veränderungen. Durch die Umlagefinanzierung ist die gesetzliche Pensionsversicherung – entgegen der vielen negativen Vorhersagen von sog. „Pensionsexperten“ – ein soziales Sicherungssystem mit sehr hoher Bestandskraft.  

Auch im internationalen Vergleich steht unser Pensionssystem gut da. Um einen sinnvollen Vergleich zu ermöglichen, werden die Gesamtkosten des Systems um Invaliditätspensionen sowie Hinterbliebenenpensionen bereinigt. Wir betrachten somit die Ausgaben für Alters- und Frühpensionen inklusive der Beamtenpensionen.

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Arbeitswelt

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