29.08.2018

Es gibt noch viel zu tun!

100 Jahre sind seit der Einführung des Frauenwahlrechtes vergangen. Susanne Schubert, neue Stellvertreterin des GÖD-Bereichs Frauen, über Gleichberechtigung im Jahr 2018.

Gesellschaftliche Balance und Chancengleichheit sind weiterhin die Herausforderungen von Heute und Morgen.

 

Text: Susanne Schubert: Stv. Bereichsleiterin des GÖD-Bereichs Frauen

 

Das allgemeine und gleiche Frauenwahlrecht wurde in Österreich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und der Ausrufung der Republik eingeführt. Das allgemeine, aktive und passive Wahlrecht trat 1918 in Kraft, und somit hatten auch Frauen das Recht auf Ausübung des demokratischen Grundrechtes. Seine Durchsetzung geht auf die Forderungen der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung zurück. Bis dahin waren Frauen von politischen Aktivitäten weitgehend ausgeschlossen. Bei den ersten parlamentarischen Wahlen in Österreich (Reichstagswahlen 1848) waren ausschließlich Männer wahlberechtigt. Die meisten Abgeordneten fanden, dass Frauen ja ohnehin durch ihre Männer bestens vertreten wären … Das Frauenwahlrecht ist das Resultat eines langen und harten Kampfes der Frauen um Gleichberechtigung. In Österreich wurde die formale Gleichberechtigung mit der Verankerung der Bürgerrechte mit der Märzverfassung 1849 eingeführt. Faktisch bestehen aber noch immer große Unterschiede, bekannt etwa in der Einkommensschere (niedrigeres Gehalt für gleiche Arbeitszeit) oder der gläsernen Decke (niedriger Anteil in Führungspositionen trotz gleichem Anteil in Bildung und Ausbildung). Es wird zwar Gleichstellungspolitik betrieben, sie zeigt aber nur langsam Erfolge, die Schere der Lohnunterschiede schließt sich nur langsam. Der unter BM Heinisch-Hosek installierte Lohn- und Gehaltsrechner sorgt zwar für mehr Transparenz, die ab 2011 schrittweise eingeführten Einkommensberichte blieben jedoch aufgrund fehlender Sanktionsmöglichkeiten zahnlos. Anders in Island, wo vergangenes Jahr ein Gesetz erlassen wurde, das den Gender Pay Gap schrittweise schließen soll. Das Gesetz ist seit 1. Jänner gültig und besagt, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit gleich viel verdienen müssen. Erste positive Ergebnisse lassen sich schon nach einem halben Jahr erkennen. Die Forderung nach Schließung der „Einkommensschere“ findet sich auch im Grundsatzprogramm des ÖGB und wurde anlässlich des 19. ÖGB-Bundeskongresses von allen Gewerkschaften und deren Delegierten beschlossen. Dies stellt nunmehr das politische Grundsatzprogramm der österreichischen Gewerkschaftsbewegung für die kommenden Jahre dar. Weiters wird es eine Herausforderung sein, den Anschluss an die Digitalisierung nicht zu verpassen. Die Verbesserung des Alltags aller Menschen und die Erleichterung der Arbeitswelt aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerund damit selbstverständlich auch die Situation der öffentlich Bediensteten sollten im Rahmen der Digitalisierung im Fokus stehen. Der Öffentliche Dienst hat hier eine federführende Rolle und muss und wird beispielgebend wirken. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht mit der Forderung nach Wiederaufnahme bzw. Aufstockung von Personal, dem österreichweiten Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen oder familienfreundlichen Arbeitszeiten Hand in Hand.

Schlagworte

Frauen

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