27.06.2017

GÖD-Durchbruch! Zeitsoldaten-Zeiten werden voll angerechnet

Langjährige GÖD-Forderung wird jetzt umgesetzt

Mit dem Beschluss des parlamentarischen Verfassungsausschusses vom 26. Juni 2017 zur unbeschränkten pensionsrechtlichen Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten wird einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entsprochen. Zehntausenden österreichischen Staatsbürgern, die jahrelang als Zeitsoldaten beim Bundesheer oder der UNO Dienst geleistet haben, wurde bislang nur ein Teil dieser Zeit – maximal 30 Monate - für die Pension angerechnet. „Die GÖD hat seit vielen Jahren gegen diese ungerechte Beschränkung angekämpft. Ich freue mich, dass nun für tausende Kollegen, die als Zeitsoldaten mehr als 30 Monate Präsenzdienst abgeleistet haben, diese Dienstzeiten nun unbeschränkt für die Pensionsberechnung angerechnet werden“, begrüßt GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl den Beschluss des Verfassungsausschusses.

Schlagworte

Arbeitswelt, Recht, Dienstrecht

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