Die nun geschaffene Regelung für BeamtInnen besteht also darin, in erster Linie beamteten Frauen mit Kindern die Chance ein bisschen zu erhöhen, frühestens mit 62 Jahren mit Abschlägen in den Ruhestand zu treten, während alle anderen erwerbstätigen Frauen abschlagsfrei mit 60 Jahren in Pension gehen können.