Am 13. Dezember 2017 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Dienstrechtsnovelle 2017 beschlossen.
Ab 1. Jänner 2018 werden die Gehälter der BeamtInnen des Dienststandes und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 % erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses.
Neben der Gehaltserhöhung konnte die Gewerkschaft weitere Änderungen durchsetzen. Nähere Informationen entnehmen Sie der GÖD - Info vom 18.Dezember 2017 im Anhang.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum siebten Mal.
Am 5. April 2020 sind weitere drei COVID-19-Gesetze in Kraft getreten. Darin sind auch einige Bestimmungen enthalten, die für Betriebsräte von Bedeutung sein können (mitunter Sonderbetreuungszeit, weitere Verlängerung der Funktionsperiode, Projektarbeitsplätze an Universitäten, Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice, Freistellung von der Arbeitsleistung für Risikogruppe). Sie betrifft ausgegliederte Einrichtungen mit Betriebsräten nach dem ArbVG.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst konnte nach drei Verhandlungsrunden am 26.1.2016 den Kollektivvertragsabschluss der Österreichischen Bundesforste AG erzielen.
Am Internationalen Tag des Ehrenamtes dankt GÖD-Chef Norbert Schnedl allen Personalvertreterinnen und Personalvertretern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie Vertrauenspersonen sehr herzlich für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Die GÖD hat in Verhandlungen mit der JBA eine sozial gestaffelte Anhebung der Monatsentgelte, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen per 1. Februar 2020 durchgesetzt. Die Monatsentgelte werden um 2,53 % bis 2,25 % erhöht. Die Zulagen steigen um 2,3 %.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen.