27.10.2022

Vors. Schnedl: Zahlreiche Forderungen der GÖD in der in Begutachtung gegangenen Dienstrechtsnovelle für öffentlich Bedienstete enthalten!

Der Begutachtungsentwurf zur 2. Dienstrechtsnovelle 2022 umfasst wichtige Verbesserungen, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes weiter zu steigern!

„Dass die Dienstrechtsnovelle viele Forderungen der GÖD enthält und heute endlich in Begutachtung geht, ist ein großer Erfolg! Im Zuge der Verhandlungen wurden zahlreiche Verbesserungen und Modernisierungen für alle Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst erarbeitet“, begrüßt GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl, dass langjährige Forderungen der GÖD nun bei der Politik Gehör finden.

„Österreich kann sich auf einen professionellen, qualitätsvollen und leistungsfähigen Öffentlichen Dienst verlassen. Dass die hohe Funktionalität sämtlicher staatlicher Einrichtungen, insbesondere der Justiz, der öffentlichen Verwaltung, der inneren und äußeren Sicherheit sowie in Bildung und Gesundheit aufrechterhalten werden kann, ist dem großen Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes zu verdanken. Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen ständig verbessern. Nur dann, wenn wir für attraktive Arbeitsbedingungen sorgen, werden wir in einer Phase des demografischen Wandels – nahezu die Hälfte aller Kolleginnen und Kollegen werden in den nächsten 10 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden – auch genügend hoch qualifizierte junge Kolleginnen und Kollegen gewinnen können. Die Dienstrechtsnovelle leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, sieht der GÖD-Vorsitzende in der vorliegenden Dienstrechtsnovelle positive Veränderungen für öffentlich Bedienstete.

Entwurf zur 2. Dienstrechtsnovelle 2022