Es darf nicht sein, dass etwa Polizistinnen, Justizwachebeamtinnen, Soldatinnen oder Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, schlechter gestellt sind, nur weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen!
Im parlamentarischen Verfassungsausschuss wurde zeitgerecht vor den PV-Wahlen die Umsetzung notwendiger und wichtiger Forderungen der GÖD betreffend das Bundes-Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht.
Wir fordern v.a. eine analoge Langzeitversichertenregelung für alle BeamtInnen und die Verkürzung der Wartefrist auf die erstmalige Pensionserhöhung auch für BezieherInnen von Ruhebezügen.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.
Vergangenen Donnerstag hat die Bundesregierung einen Ministerratsbeschluss bezüglich des letzten, nicht automatisch angepassten Drittels aus der Abschaffung der kalten Progression gefasst. Die darin vorgesehenen Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen werden voraussichtlich mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die legistische Umsetzung ist noch nicht erfolgt.