Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt die Auffassung, dass DienstnehmerInnen Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Urlaub haben, wenn der Arbeitgeber sie nicht rechtzeitig und unmissverständlich auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen und ihnen die Möglichkeit des Urlaubsverbrauchs eingeräumt hat.
Mit dem Beschluss des parlamentarischen Verfassungsausschusses vom 26. Juni 2017 zur unbeschränkten pensionsrechtlichen Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten wird einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entsprochen.
Am 21. Oktober 2021 wurde im parlamentarischen Ausschuss für Arbeit und Soziales die Umsetzung zweier wichtiger Forderungen der GÖD auf den Weg gebracht.
Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).