Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Der Begutachtungsentwurf zur 2. Dienstrechtsnovelle 2022 umfasst wichtige Verbesserungen, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes weiter zu steigern!
Wir fordern v.a. eine analoge Langzeitversichertenregelung für alle BeamtInnen und die Verkürzung der Wartefrist auf die erstmalige Pensionserhöhung auch für BezieherInnen von Ruhebezügen.
In unserer Aussendung vom 8. Juli 2024 haben wir bereits über den Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels der Progressionsanpassung informiert. Nun können wir euch mitteilen, dass der Nationalrat am 18. September 2024 den entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst hat. Die darin vorgesehenen Verbesserungen treten wie geplant mit 1. Januar 2025 in Kraft.
Wer kennt es nicht: Im alltäglichen Chaos zwischen Arbeit, Chef, Kolleginnen und Kollegen lässt Arbeitsdruck oftmals keine Mittagspause zu. Kurz vor der Mittagszeit erhält man einen wichtigen Auftrag, der die sofortige Erledigung erfordert und die Pause verkürzt. Es bleibt dadurch wenig Zeit, um die eigenen Batterien wieder aufzuladen. In der einen Hand das belegte Brot, in der anderen das Smartphone, um E-Mails zu beantworten. Arbeitszeit und Arbeitsdichte stimmen nicht immer überein.
Die nun seit über einem Jahr andauernde, außergewöhnliche und sehr fordernde Zeit der Pandemie zeigt auch die Defizite von Fairness im privaten und familiären „Miteinander“.
Informationen zu den Beschlüssen des Nationalrats vom 18. September 2024 zur Dienstrechtsnovelle 2024, Progressionsabgeltung sowie Pensionsanpassung und Schutzklausel für Pensionsantritte 2025.