Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
„Am Nationalfeiertag feiern wir unsere immerwährende Neutralität. Demokratie, Rechtstaatlichkeit und bestens funktionierende staatliche Institutionen sind das Fundament Österreichs. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten mit größtem Einsatz - oft an der Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus - einen wesentlichen Beitrag dazu.
Der Begutachtungsentwurf zur 2. Dienstrechtsnovelle 2022 umfasst wichtige Verbesserungen, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes weiter zu steigern!
In unserer Aussendung vom 8. Juli 2024 haben wir bereits über den Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels der Progressionsanpassung informiert. Nun können wir euch mitteilen, dass der Nationalrat am 18. September 2024 den entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst hat. Die darin vorgesehenen Verbesserungen treten wie geplant mit 1. Januar 2025 in Kraft.
Informationen zu den Beschlüssen des Nationalrats vom 18. September 2024 zur Dienstrechtsnovelle 2024, Progressionsabgeltung sowie Pensionsanpassung und Schutzklausel für Pensionsantritte 2025.