"Hervorragende Leistungen des Öffentlichen Dienstes sind Garant für ein funktionierendes Gemeinwesen. Kein Politikfeld kann ohne die Leistungen des Öffentlichen Dienstes funktionieren!", so GÖD-Vorsitzender Schnedl.
Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).
Die GÖD setzte eine Änderung der Anrechnung von Vordienstzeiten durch, die den Kolleg:innen in den nächsten fünf Jahren rund eine Milliarde Euro zusätzlich beschert.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen.
Der VwGH hat in einem mit GÖD-Rechtsschutz geführten Verfahren eine erfreuliche Entscheidung zum Thema „Familienbeihilfe für PolizeischülerInnen“ getroffen.
Die GÖD fordert mit Nachdruck eine Dienstrechtsnovelle, in der Verbesserungen für die im Dienst befindlichen Kolleg:innen ohne ungeheuren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden.