04.12.2018

Familienunterstützung

„Die Unterstützung für unsere Mitglieder und deren Familien ist uns ein wichtiges gewerkschaftliches Anliegen.“ Mag. Romana Deckenbacher, BEd, Vorsitzender-Stellvertreterin, Bereichsleiterin Soziale Betreuung

Die GÖD unterstützt Familien in allen Lebenslagen. Die Familienunterstützung ist eine finanzielle Zuwendung an unsere Mitglieder mit Familien mit Kindern und wird mit 1.1.2019 um 20 Prozent ab 120 Euro erhöht.

Voraussetzungen

  • Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder eine Familie bezieht für ein Kind oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe
  • 12 Monatsmitgliedsvollbeiträge, keine Zahlungsrückstände
  • Persönliches Ansuchen samt notwendiger Belege (Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe) in unserem Mitgliederbereich auf der GÖD-Webseite www.goed.at
  • Nachweis der Familienbeihilfe: Bescheid des Finanzamtes, eines Überweisungsbeleges (z.B. Kontoauszug) oder Gehaltszettel mit Vermerk des Kinderzuschusses (Kopie aus dem laufenden Kalenderjahr)

Details

Familien, die Familienbeihilfe beziehen, erhalten durch die Familienunterstützung einmalig für das laufende Kalenderjahr für drei Kinder 180 Euro, vier Kinder 240 Euro, fünf Kinder 300 Euro usw.

Familien, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, erhalten durch die Familienunterstützung einmalig für ein Kind 120 Euro, zwei Kinder 240 Euro, drei Kinder 360 Euro usw.

Auch Kolleginnen und Kollegen in Karenz nach Mutterschutzgesetz/ Väterkarenzgesetz oder Kollegen während des Präsenzdienstes kann die Unterstützung gewährt werden. Die sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub, wenn sie den Anerkennungsbeitrag von 1,80 Euro monatlich zur Erhaltung der Mitgliedschaft zahlen.

Folder auf Anfrage über presse@goed.at oder 01/53 454 467 erhältlich

Schlagworte

Frauen, Förderungen

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