02.12.2014

Gehälter für Öffentlich Bedienstete steigen ab 1. März 2015 um 1,77 Prozent

Heute, Dienstag, gab die Staatssekretärin für Verwaltung und Öffentlichen Dienst, Sonja Steßl, gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretern die konkrete Prozentzahl des Gehaltsabschlusses 2015 für die Bediensteten des Öffentlichen Dienstes bekannt. Die Gehälter der Beamtinnen und Beamten und Vertragsbediensteten im Bund steigen ab 1. März 2015 um 1,77 Prozent.

"Es handelt sich für die Bundesbediensteten um einen fairen Gehaltsabschluss oberhalb der Inflation im Beobachtungszeitraum. Durch die gemeinsame Kommunikation besteht für die Bediensteten Sicherheit darüber, womit sie ab März rechnen können", sagte Staatssekretärin Steßl.

Dieser sozialpartnerschaftliche Beschluss ist auf die bereits im Gesetz verankerte Vereinbarung vom 17. Jänner zurückzuführen, die eine Erhöhung der Gehälter und Zulagen der Bundesbediensteten um die volle Jahresinflation der Periode Oktober 2013 bis September 2014 zuzüglich 0,1 Prozentpunkte vorsieht. Da die relevante Inflation im Zeitraum 1,67 Prozent betrug, steht in Summe eine Anpassung um 1,77 Prozent an.

Bei dem Gespräch im Bundeskanzleramt waren neben der zuständigen Staatssekretärin auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, der Vorsitzende der GÖD, Fritz Neugebauer, der stellvertretende GÖD-Vorsitzende Richard Holzer sowie der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Christian Meidlinger, anwesend.

Vereinbarung für die Gehaltserhöhung 2015

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