Geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschied im Öffentlichen Dienst ist weiter gesunken!
Der große Einsatz der GÖD für die geschlechtsspezifische Gleichbehandlung in besoldungsrechtlicher Hinsicht zeigt Wirkung!
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Die geschlechtsspezifische Einkommensschere im Öffentlichen Dienst hat sich weiter verringert! Der Einkommensunterschied (Gender Pay Gap) beträgt im Jahr 2018 rund 11 Prozent! Die GÖD zeigt sich über diese positive Annäherung zur „Gleichwertigkeit“ von Arbeit zwischen den Geschlechtern erfreut und wird sich auch zukünftig mit aller Kraft dafür einsetzen.
Zur Erinnerung an viele Vorkämpferinnen für Frauenrechte, z.B. das politische Frauenwahlrecht, die Gleichberechtigung, die Selbstbestimmtheit und vieles andere mehr. Von Monika Gabriel, GÖD-Vors.-Stv. und Bereichsleiterin GÖD-Frauen.
Frauenrecht ist nicht nur ein abstrakter Begriff; es ist vor allem eine persönliche Sache. Es geht dabei nicht nur um „uns“, sondern ebenso um mich und um dich.
Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine 15-jährige Tochter, deren sehnlichster Wunsch es ist, Gartenbaulehrling zu werden. Sie helfen Ihrer Tochter, eine passende Lehrstelle zu finden, und sind sehr zufrieden, dass das nach einiger Zeit gut gelingt. Die Lehrstelle ist im selben Bundesland, und der Weg von der Wohnung zur Lehrstelle ist gut bewältigbar. Die Eltern sind Inhaber eines Holzbearbeitungsbetriebes und sehr froh, dass die Tochter sich für einen „praktischen Beruf“ entschieden hat.