Geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschied im Öffentlichen Dienst ist weiter gesunken!
Der große Einsatz der GÖD für die geschlechtsspezifische Gleichbehandlung in besoldungsrechtlicher Hinsicht zeigt Wirkung!
(c) Adobe Stock / Siam
Die geschlechtsspezifische Einkommensschere im Öffentlichen Dienst hat sich weiter verringert! Der Einkommensunterschied (Gender Pay Gap) beträgt im Jahr 2018 rund 11 Prozent! Die GÖD zeigt sich über diese positive Annäherung zur „Gleichwertigkeit“ von Arbeit zwischen den Geschlechtern erfreut und wird sich auch zukünftig mit aller Kraft dafür einsetzen.
Allroundwissen, Stressresistenz, Engagement, Empathie und ein gewerkschaftspolitischer Stabilitätsfaktor in „bewegten Zeiten“ – die Rede ist von der Personalvertretung.
Seit dem Jahr 2012 fordern wir GÖD-Frauen eine Verbesserung der Anrechenbarkeit der Kinderkarenzzeiten als ruhegenussfähige Zeiten zur besseren Erreichbarkeit der Korridorpension, im Besonderen für unsere Beamtinnen.1
Das Gleichbehandlungsgesetz wurde bereits 1979 erlassen, das Bundesgleichbehandlungsgesetz (B-GBG) 1993. Trotzdem gibt es immer noch viele Beschwerdefälle zu behandeln.
Wir brauchen Frauen, die an sich glauben und etwas bewegen wollen
"20 Jahre nach dem Frauenvolksbegehren sind die Herausforderungen von heute und morgen nahezu unverändert. Gesellschaftliche Balance und Chancengleichheit sind heute wie damals Ziele, für die engagierte Frauenpolitikerinnen kämpfen.