04.12.2020

GÖD-Info: Familienbeihilfe für PolizeischülerInnen

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Der VwGH hat in einem mit GÖD-Rechtsschutz geführten Verfahren eine erfreuliche Entscheidung zum Thema „Familienbeihilfe für PolizeischülerInnen“ getroffen. (VwGH-Erkenntnis vom 4.11.2020, Ra 2020/16/0039; im Rahmen des GÖD-Rechtsschutzes sind noch weitere rund 50 Verfahren anhängig.)

Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von Familienbeihilfe im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden. Nach Ansicht des VwGH ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berufsausbildung vorliegt, stets auf den Inhalt der Tätigkeit abzustellen. Eine Berufsausbildung liegt dann vor, wenn eine „Basisausbildung“ mit einem Lehrplan und einer Stundentafel mit theoretischen Unterweisungen, Aufgabenstellungen, Übungen und Arbeiten besteht.

Die Bedeutung dieser Entscheidung lässt so zusammenfassen:

In einem diesbezüglichen Verfahren, in dem noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, wird bei gleichgelagertem Sachverhalt mit einem positiven Ausgang zu rechnen sein, da die Behörden (Bundesfinanzgericht, Finanzamt) an die Rechtsansicht des VwGH gebunden sind.

Jene KollegInnen, die noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, können, soweit noch keine Verjährung vorliegt (fünf Jahre), einen solchen Antrag unter Hinweis auf diese VwGH-Entscheidung bei dem für sie zuständigen Finanzamt stellen.

In jenen Fällen, in denen bereits eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt (Rechtsmittelfrist abgelaufen), ist ein neuerlicher Antrag nicht erfolgsversprechend, da über ein und dieselbe Rechtssache nur einmal entschieden werden darf. Ein solcher Antrag wäre von der Behörde wegen entschiedener Sache zurückweisen. Eine Änderung der höchstgerichtlichen Judikatur bzw. eine Klarstellung durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.

Wir freuen uns über den für die KollegInnen erreichten Erfolg und verbleiben mit kollegialen Grüßen

Daniela Eysn, MA, e.h.

Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h.

Bereichsleiterin Besoldung

Bereichsleiter Dienstrecht, Kollektivverträge

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