Am 5. April 2020 sind weitere drei COVID-19-Gesetze in Kraft getreten. Darin enthalten sind u. a. folgende Punkte: Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice, Freistellung von der Arbeitsleistung für Risikogruppe, keine Pensionskürzung bei Arbeit in Gesundheitsberufen, Überschreitung des Personalplans.
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