Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt die Auffassung, dass DienstnehmerInnen Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Urlaub haben, wenn der Arbeitgeber sie nicht rechtzeitig und unmissverständlich auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen und ihnen die Möglichkeit des Urlaubsverbrauchs eingeräumt hat.
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