31.08.2022

GÖD-Info: Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses

Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.
Ab 1. September 2022* beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)

bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale
 

Einfache Fahrtstrecke Fahrtkostenzuschuss (im Euro)
20 km bis 40 km 23,01 (21,78)
mehr als 40 km bis 60 km 45,50 (43,06)
mehr als 60 km 68,01 (64,36)

 

bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale
 

Einfache Fahrtstrecke Fahrtkostenzuschuss (im Euro)
2 km bis 20 km 12,52 (11,85)
mehr als 20 km bis 40 km 49,67 (47,01)
mehr als 40 km bis 60 km 86,47 (81,83)
mehr als 60 km 123,48 (116,86)

*Falls der erhöhte Fahrkostenzuschuss auf dem Septembergehaltszettel
noch nicht aufscheint, wird die Differenz im Oktober nachbezahlt.

Mit kollegialen Grüßen


                    Daniela Eysn, MA, e.h.                                                                               Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreterin Bereichsleiterin Besoldung               Vorsitzender-Stellvertreter Bereichsleiter Dienstrecht

Hier findest Du weitere Infos zum Fahrtkostenzuschuss