Am 13. Dezember 2017 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Dienstrechtsnovelle 2017 beschlossen.
Ab 1. Jänner 2018 werden die Gehälter der BeamtInnen des Dienststandes und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 % erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses.
Neben der Gehaltserhöhung konnte die Gewerkschaft weitere Änderungen durchsetzen. Nähere Informationen entnehmen Sie der GÖD - Info vom 18.Dezember 2017 im Anhang.
Unklarheiten darüber, wann eine Information der Geheimhaltung unterliegt, müssen beseitigt werden! Beim Vollzug der im Entwurf enthaltenen Regelungen entsteht ein erheblicher Mehraufwand für öffentlich Bedienstete bedingt durch das Verfahren selbst, das Aufarbeiten der Informationen sowie die Beauskunftung und den anschließenden Rechtsschutz.
Am 5. April 2020 sind weitere drei COVID-19-Gesetze in Kraft getreten. Darin enthalten sind u. a. folgende Punkte: Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice, Freistellung von der Arbeitsleistung für Risikogruppe, keine Pensionskürzung bei Arbeit in Gesundheitsberufen, Überschreitung des Personalplans.
Die Gehälter und Zulagen der ArbeitnehmerInnen der Universitäten werden mit 1. Februar 2021 um 1,45 Prozent erhöht. Dieser Prozentsatz entspricht der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst und reiht sich in die Gehaltsabschlüsse anderer Branchen ein.
Nähert sich das Ende des Dienstverhältnisses sind oft viele Fragen offen. Eine davon bezieht sich zumeist auf nicht konsumierte Urlaubstage. Hat man nach der Kündigung noch Anspruch auf Resturlaub, wenn noch nicht alle Urlaubstage konsumiert wurden? Deine GÖD hat die Antwort:
Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).
Die GÖD setzte eine Änderung der Anrechnung von Vordienstzeiten durch, die den Kolleg:innen in den nächsten fünf Jahren rund eine Milliarde Euro zusätzlich beschert.
Am 5. April 2020 sind weitere drei COVID-19-Gesetze in Kraft getreten. Darin sind auch einige Bestimmungen enthalten, die für Betriebsräte von Bedeutung sein können (mitunter Sonderbetreuungszeit, weitere Verlängerung der Funktionsperiode, Projektarbeitsplätze an Universitäten, Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice, Freistellung von der Arbeitsleistung für Risikogruppe). Sie betrifft ausgegliederte Einrichtungen mit Betriebsräten nach dem ArbVG.