Am 13. Dezember 2017 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Dienstrechtsnovelle 2017 beschlossen.
Ab 1. Jänner 2018 werden die Gehälter der BeamtInnen des Dienststandes und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 % erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses.
Neben der Gehaltserhöhung konnte die Gewerkschaft weitere Änderungen durchsetzen. Nähere Informationen entnehmen Sie der GÖD - Info vom 18.Dezember 2017 im Anhang.
Die GÖD fordert mit Nachdruck eine Dienstrechtsnovelle, in der Verbesserungen für die im Dienst befindlichen Kolleg:innen ohne ungeheuren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt die Auffassung, dass DienstnehmerInnen Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Urlaub haben, wenn der Arbeitgeber sie nicht rechtzeitig und unmissverständlich auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen und ihnen die Möglichkeit des Urlaubsverbrauchs eingeräumt hat.
Im parlamentarischen Verfassungsausschuss wurde zeitgerecht vor den PV-Wahlen die Umsetzung notwendiger und wichtiger Forderungen der GÖD betreffend das Bundes-Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht.
Mit dem Beschluss des parlamentarischen Verfassungsausschusses vom 26. Juni 2017 zur unbeschränkten pensionsrechtlichen Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten wird einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entsprochen.