Am 13. Dezember 2017 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Dienstrechtsnovelle 2017 beschlossen.
Ab 1. Jänner 2018 werden die Gehälter der BeamtInnen des Dienststandes und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 % erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses.
Neben der Gehaltserhöhung konnte die Gewerkschaft weitere Änderungen durchsetzen. Nähere Informationen entnehmen Sie der GÖD - Info vom 18.Dezember 2017 im Anhang.
Die GÖD hat in Verhandlungen mit der JBA eine sozial gestaffelte Anhebung der Monatsentgelte, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen per 1. Februar 2020 durchgesetzt. Die Monatsentgelte werden um 2,53 % bis 2,25 % erhöht. Die Zulagen steigen um 2,3 %.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen.
Der VwGH hat in einem mit GÖD-Rechtsschutz geführten Verfahren eine erfreuliche Entscheidung zum Thema „Familienbeihilfe für PolizeischülerInnen“ getroffen.
"Hervorragende Leistungen des Öffentlichen Dienstes sind Garant für ein funktionierendes Gemeinwesen. Kein Politikfeld kann ohne die Leistungen des Öffentlichen Dienstes funktionieren!", so GÖD-Vorsitzender Schnedl.
Mit der in Begutachtung stehenden Dienstrechtsnovelle 2016 konnten durch Verhandlungen zwischen dem Verhandlungsteam der GÖD und dem Dienstgeber zahlreiche Verbesserungen in dienst- und besoldungsrechtlichen Hinsicht für die Kolleginnen und Kollegen erreicht werden.