31.05.2020

GÖD-Info: Essens- und Lebensmittelgutscheine

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Gutscheine für Mahlzeiten, die ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen zur Verfügung stellen, sind derzeit bis zu einem Wert von 4,4 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, so ist nur der Betrag von 1,10 Euro pro Arbeitstag steuerfrei.

Am 26. Mai 2020 hat der Nationalrat im Rahmen des 19. COVID-19- Gesetzes beschlossen, diese Beträge für steuerfreie Gutscheine ab 1. Juli 2020 von 4,4 auf 8,0 Euro für Mahlzeiten und von 1,1 Euro auf 2,0 Euro für Lebensmittel anzuheben.

Damit wird eine langjährige Forderung der GÖD erfüllt.

Mit kollegialen Grüßen

 

Daniela Eysn, MA, e.h.
Bereichsleiterin Besoldung

 

Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h.
Bereichsleiter Dienstrecht, Kollektivverträge

 

Schlagworte

Arbeitswelt, Dienstrecht

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