Am 5. April 2020 sind weitere drei COVID-19-Gesetze in Kraft getreten. Darin sind auch einige Bestimmungen enthalten, die für Betriebsräte von Bedeutung sein können (mitunter Sonderbetreuungszeit, weitere Verlängerung der Funktionsperiode, Projektarbeitsplätze an Universitäten, Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice, Freistellung von der Arbeitsleistung für Risikogruppe). Sie betrifft ausgegliederte Einrichtungen mit Betriebsräten nach dem ArbVG.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen.
Am Internationalen Tag des Ehrenamtes dankt GÖD-Chef Norbert Schnedl allen Personalvertreterinnen und Personalvertretern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie Vertrauenspersonen sehr herzlich für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
"Hervorragende Leistungen des Öffentlichen Dienstes sind Garant für ein funktionierendes Gemeinwesen. Kein Politikfeld kann ohne die Leistungen des Öffentlichen Dienstes funktionieren!", so GÖD-Vorsitzender Schnedl.
Die GÖD hat in Verhandlungen mit der JBA eine sozial gestaffelte Anhebung der Monatsentgelte, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen per 1. Februar 2020 durchgesetzt. Die Monatsentgelte werden um 2,53 % bis 2,25 % erhöht. Die Zulagen steigen um 2,3 %.