„Am Nationalfeiertag feiern wir unsere immerwährende Neutralität. Demokratie, Rechtstaatlichkeit und bestens funktionierende staatliche Institutionen sind das Fundament Österreichs. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten mit größtem Einsatz - oft an der Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus - einen wesentlichen Beitrag dazu.
Im internationalen Vergleich steht Österreich hervorragend da. Unsere öffentliche Verwaltung wird immer wieder positiv bewertet und stellt einen großen Standortvorteil dar. Ich danke all jenen, welche durch Ihren großen Einsatz wesentlich zur positiven Entwicklung unseres Landes beitragen“.
Die Leistungsshow des Bundesheeres heuer digital hier erleben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt die Auffassung, dass DienstnehmerInnen Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Urlaub haben, wenn der Arbeitgeber sie nicht rechtzeitig und unmissverständlich auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen und ihnen die Möglichkeit des Urlaubsverbrauchs eingeräumt hat.
Mit dem Beschluss des parlamentarischen Verfassungsausschusses vom 26. Juni 2017 zur unbeschränkten pensionsrechtlichen Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten wird einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entsprochen.
Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).
Die GÖD setzte eine Änderung der Anrechnung von Vordienstzeiten durch, die den Kolleg:innen in den nächsten fünf Jahren rund eine Milliarde Euro zusätzlich beschert.
Am 21. Oktober 2021 wurde im parlamentarischen Ausschuss für Arbeit und Soziales die Umsetzung zweier wichtiger Forderungen der GÖD auf den Weg gebracht.