„Am Nationalfeiertag feiern wir unsere immerwährende Neutralität. Demokratie, Rechtstaatlichkeit und bestens funktionierende staatliche Institutionen sind das Fundament Österreichs. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten mit größtem Einsatz - oft an der Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus - einen wesentlichen Beitrag dazu.
Im internationalen Vergleich steht Österreich hervorragend da. Unsere öffentliche Verwaltung wird immer wieder positiv bewertet und stellt einen großen Standortvorteil dar. Ich danke all jenen, welche durch Ihren großen Einsatz wesentlich zur positiven Entwicklung unseres Landes beitragen“.
Die Leistungsshow des Bundesheeres heuer digital hier erleben.
Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).
Die GÖD setzte eine Änderung der Anrechnung von Vordienstzeiten durch, die den Kolleg:innen in den nächsten fünf Jahren rund eine Milliarde Euro zusätzlich beschert.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Die GÖD fordert mit Nachdruck eine Dienstrechtsnovelle, in der Verbesserungen für die im Dienst befindlichen Kolleg:innen ohne ungeheuren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden.
Neben der Gehaltserhöhung für 2017 (staffelwirksam um 1,3 % ab 01.01.2017) enthält die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 eine ganze Reihe weiterer Verbesserungen für die Kollegenschaft. In der GÖD-Info zur 2. Dienstrechts-Novelle finden Sie Details zu folgenden Punkten: