03.01.2016

Alle Jahre wieder ...

Text: Doris Bayer, GÖD-Frauensekretärin

 

 

Auch 2016 kommen wieder viele Änderungen auf uns zu. Manche werden wir positiv spüren wie das Inkrafttreten der Steuerreform, durch die uns „mehr im Börserl bleibt“, andere werden uns nur dann auffallen, wenn sie uns direkt betreffen. Zum Beispiel wurde für Eltern mit 1. Jänner 2016 in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einiges umgestaltet: Die Arbeitszeitbandbreite bei der Elternteilzeit hat sich ebenso geändert wie die Möglichkeit, seine Karenz später zu melden, wenn der andere Elternteil keinen Anspruch darauf hat. Auch haben nun endlich Pflegeeltern die Chance, Karenz in Anspruch zu nehmen, ohne dass diese an eine Adoptionsabsicht geknüpft ist. Der Kinderfreibetrag wird steuerlich besser berücksichtigt, und die Familienbeihilfe (z. B. für Kinder von 3 bis 9 Jahren 119,60 Euro) hat sich mit Jahreswechsel erhöht. Genauso wie das Pflegegeld. Was sich leider nicht verändert hat, ist die Diskussion zur früheren Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters im ASVGBereich (unsere Beamtinnen müssen bis 65 ihren Dienst versehen). Am ersten Sonntag des neuen Jahres wurde die Debatte durch ein Interview in der Zeitung „Österreich“erneut entfacht. Bedingt durch eine „bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Karrierechancen für Frauen als früher“ stünde einer früheren Anpassung nichts mehr im Wege. Diese Aussage kann wohl nur teilrichtig sein, da sie nicht auf Frauen über 50 plus zutrifft. Tatsache ist, dass trotz einiger Verbesserungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch sehr viel getan werden muss. So „rosig“, wie es scheint, ist es nicht. In Bezug auf die Einkommensberichte, aus denen ersichtlich ist, wer was wofür bezahlt bekommt, hat Frauenministerin Heinisch-Hosek erst am 30. Dezember 2015 im Gespräch mit der APA gesagt: „Der nächste Schritt muss jetzt folgen. Ich kann und will nicht länger hinnehmen, dass Frauen für gleichwertige Arbeit um so viel weniger verdienen als Männer.“ Die Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern sind im Bundesdienst zwar nicht so eklatant wie in der Privatwirtschaft, dennoch besteht auch in unserem Bereich ein Gender Pay Gap von 12,5 Prozent.* Dieser verkleinert sich jährlich und ist geringer als außerhalb des Öffentlichen Dienstes. In der Realität findet die gelebte Gleichstellung von Frauen und Männern aber noch nicht überall ihren Niederschlag. Und solange sich hier zu wenig verbessert, darf auch eine Gleichstellung in umgekehrte Richtung, also die frühere Anhebung des ASVG-Frauenpensionsantrittsalters und somit Anpassung an das der Männer, kein Thema sein. 

 

Dieser Artikel erschien im GÖD-Magazin 1/16

Schlagworte

Frauen

Mehr zum Thema