15.09.2019

Besoldungsreform 2019

Was bei der Angabe von Vordienstzeiten zu beachten ist. Rund 70 Prozent der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen. (Für genauere Informationen siehe www.goed.at/aktuelles/news/ vordienstzeiten2019/ bzw. die Sondernummer des GÖD-Magazins vom Juli 2019.)

Von: Mag. Dr. Eckehard Quin und Dipl.-Päd.in Daniela Eysn, MA

Amtswegig erfolgt nämlich eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) bei allen Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen, die sich am 8. Juli 2019 im Dienststand befunden haben und die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden und deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte. 

 

Schriftliche Mitteilung Vor der Neufestsetzung des BDA ist BeamtInnen das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen aufgrund der Aktenlage schriftlich mitzuteilen. Binnen sechs Monaten können BeamtInnen allfällige weitere Zeiten geltend machen und die erforderlichen Nachweise erbringen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. Vor der Neufestsetzung des BDA ist Vertragsbediensteten das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen aufgrund der Aktenlage unter Anschluss eines Hinweises auf nachfolgende Fristen nachweislich und schriftlich mitzuteilen. Nach erfolgter Hinweisung ist eine unrichtige Nichtanrechnung von Vordienstzeiten bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der Mitteilung beim Dienstgeber schriftlich geltend zu machen und bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der Geltendmachung gerichtlich geltend zu machen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. Dieser schriftlichen Mitteilung, die die Personalstelle aufgrund der Aktenlage erstellt, wird ein Erhebungsbogen „Bekanntgabe von (zusätzlichen) Vordienstzeiten“ beigelegt, der in vier Abschnitte gegliedert ist und im Folgenden näher erläutert wird. 

Bekanntgabe von (zusätzlichen) Vordienstzeiten

Familienname, Vorname,
Titel/Dienstgrad: ......................
Personalnummer: ......................

Abschnitt 2

Da die Dienstbehörde bzw. Personalstelle im Regelfall kaum Angaben über Zeiten vor dem 18. Geburtstag im Personalakt hat, wird zu Beginn abgefragt:

• Ich habe keine zusätzlichen Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag bekannt zu geben (die von Ihrer Dienstbehörde bzw. Personalstelle übermittelte Auflistung ist vollständig).

• Ich habe zusätzliche Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag (bitte Abschnitt II. ausfüllen).

Den ersten Punkt sollte man nur ankreuzen, wenn man sich sicher ist, keine für das BDA relevanten Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag zu haben, die nicht ohnehin bei der Erstellung der schriftlichen Mitteilung berücksichtigt worden sind. Natürlich kann es auch sein, dass die in der Mitteilung genannten Zeiten nach dem 18. Geburtstag nicht korrekt sind. Dafür ist dieses Feld vorgesehen: 

• Ich habe keine zusätzlichen Vordienstzeiten ab dem 18. Geburtstag bekannt zu geben (die von Ihrer Dienstbehörde bzw. Personalstelle übermittelte Auflistung ist vollständig).

• Ich habe zusätzliche Vordienstzeiten ab dem 18. Geburtstag (bitte Abschnitt III. ausfüllen).

Mitglieder für Mitglieder

Ganzen Artikel lesen?

Dieser Inhalt ist nur für GÖD-Mitglieder sichtbar.

Jetzt Mitglied werden
Bist Du bereits Mitglied?
Hier anmelden

Mehr zum Thema