Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
„Am Nationalfeiertag feiern wir unsere immerwährende Neutralität. Demokratie, Rechtstaatlichkeit und bestens funktionierende staatliche Institutionen sind das Fundament Österreichs. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten mit größtem Einsatz - oft an der Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus - einen wesentlichen Beitrag dazu.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.
Vergangenen Donnerstag hat die Bundesregierung einen Ministerratsbeschluss bezüglich des letzten, nicht automatisch angepassten Drittels aus der Abschaffung der kalten Progression gefasst. Die darin vorgesehenen Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen werden voraussichtlich mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die legistische Umsetzung ist noch nicht erfolgt.