Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Die wichtigsten Studienergebnisse im Überblick: Die Studie belegt ganz klar, dass es nur Vorteile bringt, in Bildung und Wissenschaft zu investieren. Die Universitäten tragen nicht nur maßgeblich zum Wohlstand und zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs bei, sie liefern durch ihre Innovationskraft und Kreativität auch dringend benötigte Antworten auf die brennenden Fragen unserer Zeit.
Die GÖD hat in Verhandlungen mit der JBA eine sozial gestaffelte Anhebung der Monatsentgelte, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen per 1. Februar 2020 durchgesetzt. Die Monatsentgelte werden um 2,53 % bis 2,25 % erhöht. Die Zulagen steigen um 2,3 %.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen.
Der VwGH hat in einem mit GÖD-Rechtsschutz geführten Verfahren eine erfreuliche Entscheidung zum Thema „Familienbeihilfe für PolizeischülerInnen“ getroffen.
"Hervorragende Leistungen des Öffentlichen Dienstes sind Garant für ein funktionierendes Gemeinwesen. Kein Politikfeld kann ohne die Leistungen des Öffentlichen Dienstes funktionieren!", so GÖD-Vorsitzender Schnedl.
Der Begutachtungsentwurf zur 2. Dienstrechtsnovelle 2022 umfasst wichtige Verbesserungen, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes weiter zu steigern!