Rechtsschutz für Mitglieder

GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz und Rechtsauskunft in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatarin bzw. Mandatar der Personalvertretung ist gleichgestellt) in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.

In folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bekommst du Rechtsschutz durch Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung oder durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen: 
 

Unser Rechtsschutz-Angebot:

  • Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
  • Beratung in Dienstrechtsverfahren
  • Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren
  • Einbringung von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten
  • Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof 
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
  • Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren ( z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen etc.)
  • Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall und Gewährung von Versehrtenrenten, Gewährung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz)
  • Vertretung zur Erlangung von Schadenersatz, (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang)
  • Vertretung in Strafverfahren
  • Vertretung in Disziplinarverfahren 
  • Vertretung in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
  • Vertretung in Ehrenbeleidigungsverfahren 
  • Vertretung in Verfahren wegen Bildnisschutz

Rechtsschutzansuchen stellen

Rechtsschutzansuchen sind über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse beim zuständigen Landesvorstand einzubringen. Mitglieder aus Wien haben die Ansuchen über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse an die zuständige Bundesvertretung (Bundesfachgruppe) zu richten. Nach Befassung der gewerkschaftlichen Organe und deren Stellungnahme wird das Rechtsschutzansuchen an die Rechtsabteilung der GÖD weitergeleitet, wo es dann juristisch bearbeitet wird.

Den Antrag für unser Rechtsschutzsansuchen sowie unsere Rechtsschutzberichte findest du in unserem Mitgliederbereich!

GÖD-Rechtsschutzbericht 2022

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Du hast Fragen an die Rechtsabteilung? Wirf einen Blick auf unsere FAQ´s
oder kontaktiere uns per Kontaktformular im Mitgliederbereich! 

Schlagworte

Arbeitswelt, Recht