02.12.2022

GÖD-Frauen: Information zum Thema sexuelle Belästigung

Auszug von der Homepage www.oesterreich.gv.at (Stand 18.07.2022):

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann verschiedenste Facetten haben. Die Übergriffe können visuell, verbal oder körperlich sein bzw. die Form sexueller Erpressung annehmen:

  • Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich (auch am PC)
  • pornografische Bilder am Arbeitsplatz (auch am PC bzw. Mousepad)
  • Anstarren, taxierende Blicke
  • anzügliche Witze, Hinterherpfeifen
  • anzügliche Bemerkungen über Figur oder sexuelles Verhalten im Privatleben
  • eindeutige verbale sexuelle Äußerungen
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger (benannter) Absicht
  • Telefongespräche und Briefe oder E-Mails (oder SMS-Nachrichten) mit sexuellen Anspielungen
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Androhen von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • zufällige/gezielte körperliche Berührungen (z.B. Po-Kneifen und -Klapsen)
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen
  • exhibitionistische Handlungen

Information zum Thema sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung und die Anweisung zur sexuellen Belästigung gelten als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet ausdrücklich die sexuelle Diskriminierung und wendet sich gegen Belästigerinnen/Belästiger.

Es wendet sich aber auch gegen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die belästigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nicht gegen sexuelle Belästigung durch Kolleginnen/Kollegen bzw. Kundinnen/Kunden schützen.

Achtung:
Auch sexuelle Belästigung außerhalb des Arbeitsplatzes (z.B. auf einem Seminar) zieht rechtliche Folgen nach sich.

Für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse liegt sexuelle Belästigung dann vor, wenn:

  • ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde der Person beeinträchtigt,
  • für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und
  • eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt schafft oder dies bezweckt oder
  • andere negative oder positive Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat.

Für alle öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse gilt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.
"Sexuelle Belästigung" zählt zu den Diskriminierungstatbeständen "aufgrund des Geschlechts" im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis und ist eine Dienstpflichtverletzung.
Für Landes- bzw. Gemeindebedienstete haben die Bundesländer jeweils gleichlautende Regelungen geschaffen.

Achtung:
Die "sexuelle Belästigung" gilt als eigener strafrechtlicher Tatbestand.
Die Belästigung muss durch eine geschlechtliche Handlung (z.B. unsittliche Berührungen) gesetzt sein. "Bloße verbale Äußerungen" gelten nicht als Straftatbestand.

Mit freundlichen Grüßen
Monika GABRIEL
Vorsitzender-Stellvertreterin
Bereichsleiterin Frauen