08.01.2024

GÖD-Info: Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses

Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum achten Mal.

Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L 34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
Ab 1. Jänner 2024 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge).

bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke Fahrtkostenzuschuss (in Euro)
20 km bis 40 km 25,39 (24,18)
mehr als 40 km bis 60 km 50,22 (47,82)
mehr als 60 km 75,06 (71,47)


bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke Fahrtkostenzuschuss (in Euro)
2 km bis 20 km 13,82 (13,16)
mehr als 20 km bis 40 km 54,82 (52,20)
mehr als 40 km bis 60 km 95,43 (90,87)
mehr als 60 km 136,28 (129,77)

 

Mit kollegialen Grüßen

Daniela Rauchwarter, MA, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreterin Bereichsleiterin Besoldung     

Mag. Veronika Höfenstock, e.h                     
Präsidiumsmitglied  Bereichsleiterin Dienstrecht