GÖD-Info: Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum neunten Mal. Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L 34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
Ab 1. August 2025 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge):

Mit kollegialen Grüßen
Daniela Rauchwarter, MA, e.h. Vors.-Stv., Bereichsleiterin Besoldung | Mag.a Veronika Höfenstock, e.h. Präsidiumsmitglied, Bereichsleiterin Dienstrecht |