25.01.2022

Senkung der Steuersätze!

Was wird die ökosoziale Steuerreform 2022 bringen? Geplant sind Steuerentlastungen mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro bis 2025.

Geplant sind zusammenfassend folgende Maßnahmen

  • Die Senkung der 2. Steuerstufe von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022.
    Das bringt Steuerpflichtigen bis zu 650 Euro Entlastung pro Jahr.
     
  • Die Senkung der 3. Steuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023.
    Hier ist eine maximale Entlastung von bis zu 580 Euro im Jahr möglich.
     
  • Eine Reduktion der KV-Beiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022.
    Die Krankenversicherungsträger erhalten den Einnahmeausfall ersetzt.
     
  • Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022. Das bringt pro Kind 500 Euro mehr Geld am Konto. Hinzu kommt die Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 450 Euro.
     
  • Einführung eines Regionalbonus. Konkret wird es ab 2022 eine Staffelung des Bonus in vier Stufen geben, nämlich 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro.
    Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent. Diese Ausgleichsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf das Auto oder fossile Brennstoffe angewiesen sind, durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden.

Das erwartet uns durch die ökosoziale Steuerreform

Im Februar 2020 trat die „Task Force ökosoziale Steuerreform“ unter der Leitung von Finanzminister Gernot Blümel a.D. und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler erstmals zusammen, um an einem Umsetzungsfahrplan zu arbeiten. Knapp 20 Monate später präsentierte die Bundesregierung die Steuerreform mit dem Anspruch, dass alle Menschen, die arbeiten gehen oder ein Leben lang gearbeitet haben, mehr bekommen. Das beziehe alle mit ein, den Öffentlichen Dienst genauso wie Alleinerzieherinnen, Pendler oder Familien. Die Berechnung der persönlichen Entlastung durch die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, der Auszahlung eines Kinderbonus sowie die Erhöhung der SV-Rückerstattung ist auf bmf.gv.at/rechner möglich.

Senkung von Einkommen- und Lohnsteuer
Einkommensteile von 11.000 bis 18.000 Euro wurden bisher mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20 Prozent gesenkt. Darunter liegende Einkünfte zahlen wie bisher keine Steuer. Dies soll nach Berechnungen des Finanzministeriums zu einer Entlastung der Lohn- und
Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler von bis zu 1,6 Mrd. Euro jährlich führen.

Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020. Ab 1. Juli 2022 soll die zweite Tarifstufe in der Einkommensteuer (18.000 bis 31.000 Euro) von 35 auf 30 Prozent reduziert werden. Die betroffenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sparen sich so bis zu 650 Euro pro Jahr. Die dritte Tarifstufe soll ab 1. Juli 2023 entlastet werden und zu einer Absenkung von 42 auf 40 Prozent für Einkünfte zwischen 31.000 und 60.000 Euro kommen. Insgesamt sollen von der Tarifsenkung rund 3,8 Millionen Lohn- und Einkommen-steuerzahlende profitieren.

Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge
Weiter ist zur Stärkung und Entlastung des Mittelstands eine Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022 vorgesehen, beginnend mit 1,7 Prozent. Bis zu einem Einkommen von 2.600 Euro brutto wird es eine langsam einschleifende Senkung der Beiträge geben. Davon profitieren laut Regierungsangaben 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 1,6 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten.

Ausbau der Familienförderung
Der Familienbonus wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Außerdem sollen Alleinerzieherinnen mit niedrigem Einkommen mehr vom Kinderbonus profitieren: mit einem Einkommen bis zu 12.000 Euro pro Jahr erhalten sie 450 Euro pro Kind statt bisher 250 Euro. Zudem wird der BezieherInnenkreis erweitert: Künftig sind auch jene Familien bezugsberechtigt, in denen beide Partner arbeiten und beide jeweils mehr als 6.000 Euro aber unter 12.000 Euro verdienen.

CO2-Bepreisung
Die Einführung der CO2-Bepreisung soll nach europäischen Vorgaben sozial und wirtschaftlich verträglich umgesetzt werden. Gestartet wird bei 30 Euro pro Tonne CO 2 im Juli 2022. Bis 2025 wird der Preis auf 55 Euro pro Tonne CO 2 angehoben. In Form eines regionalen Klimabonus werden diese Einnahmen umgehend und zur Gänze an die Menschen zuückgegeben.

     

(Bildquelle: bmf.gv.at)