GÖD-Fachimpulse: Sitzungen des Personalvertretungsausschusses
Wir erklären den Ablauf einer Personalvertretungssitzung und wie diese einberufen werden muss. Mehr dazu im Video.
Hinweis: Seit der 2. Dienstrechts-Novelle 2022 bestimmt § 22 Abs 2a PVG: „Die Sitzungen des Dienststellenausschusses können in Präsenz, als Videokonferenz oder als Mischform derselben abgehalten werden. Über die Abhaltungsform entscheidet die Person, die die Sitzungen des Dienststellenausschusses gemäß Abs. 2 einzuberufen hat, wobei auf die technischen Möglichkeiten der Mitglieder des Dienststellenausschusses Bedacht zu nehmen ist.“